Gericht stoppt vorzeitige Rodung für Tesla-Gigafactory

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einen Rodungsstopp für Teslas Gigafactory verhängt und damit einen Eilantrag von Umweltverbänden stattgegeben.

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Für Teslas Gigafactory in Grünheide muss viel Wald abgeholzt werden.

(Bild: Markus Mainka/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Montagabend einen Eilantrag der Brandenburger Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Grüne Liga stattgeben und eine vorzeitige Rodung von 82,9 Hektar Waldfläche für Teslas Gigafactory im brandenburgischen Grünheide gestoppt. Die Naturschützer hatten am Montag einen Eilantrag eingereicht, weil mit dem Fällen weiterer Waldfläche, ohne dass eine grundlegende Genehmigung zum Bau der Fabrik vorliegt, weiterhin artenschutzrechtliche Vorschriften missachtet würden. Schlingnattern und Zauneidechsen seien bedroht.

"Da davon auszugehen ist, dass die Rodung der 82,9 ha Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, würde ein weiteres Zuwarten mit der vorliegenden Entscheidung deshalb praktisch zu einer Erledigung des vorliegenden Rechtsstreits führen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss zum Rodungsstopp (VG 5 L 602/20). Eine endgültige Entscheidung stehe aber noch aus, mit der jetzigen Gerichtsentscheidung würde aber sichergestellt, dass keine endgültigen Tatsachen geschaffen werden. Tesla äußerte sich zu dem Beschluss zunächst nicht.

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Die Genehmigungsfähigkeit der Tesla Gigafactory stehe nach Erörterungstermin und Akteneinsicht noch nicht endgültig fest, trotzdem würden erneut Tatsachen geschaffen, Zulassungen erteilt und damit gegen den Artenschutz verstoßen, hatten die Naturschutzverbände den Eilantrag von Montag begründet. Die Rodungserlaubnis enthalte Flächen, die nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens der Fabrik seien. Unklar ist, wie es dann zu der Rodungserlaubnis kommen konnte. Bereits jetzt sollen ohne endgültige Genehmigung des Baus 30 Prozent der Baukosten der Gigafactory aufgewendet worden sein, sodass keine "ergebnisoffene Bewertung" der Baugenehmigung mehr möglich sei, hatten die Umweltschützer kritisiert.

"Auch Tesla kann und darf nicht über dem Gesetz stehen. Der Tesla-Antrag muss genauso sorgfältig geprüft werden, wie das bei jedem anderen Antragsteller der Fall ist", sagte Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V.. "Das ist bei dem von Tesla geforderten Tempo nur mit enormem personellen Einsatz in den Behörden und auf der Grundlage solider Planungen möglich."

Dabei sei der Artenschutz auf der Strecke geblieben, monierte der NABU-Landesverband. Bei der Baumaßnahme würden Schlingnattern und Zauneidechsen getötet, der Schutz streng geschützter Tierarten missachtet. Die Behauptung, die Tiere könnten in zwei Monaten alle eingefangen sein, stimme nicht. Selbst nach zwei Jahren intensiven Fangs könne das nicht der Fall sein.

Teslas Modellpalette (33 Bilder)

Auf der LA Auto Show 2019 stellte Tesla den Cybertruck vor.
(Bild: Tesla)

Gegen die erste Rodung für die Gigafactory zur Produktion von Tesla Elektroautos auf dem Gelände in Grünheide hatte die Grüne Liga und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern geklagt. Der erstinstanzliche Rodungsstopp war dann aber im Februar 2020 zweitinstanzlich aufgehoben worden, sodass eine Rodung erfolgen konnte.

(olb)