Gesellschaft für Informatik befürchtet Kriminalisierung von Informatikern

Der so genannte "Hackerparagraph" (§ 202c StGB) schade der Informatik, weil jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und selbst die Diskussion über Prüftools zur IT-Sicherheit an Universitäten und Fachhochschulen unter Strafe gestellt werde.

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Von
  • Detlef Borchers

Mit einer Pressemeldung hat die Gesellschaft für Informatik (GI) an den Bundesrat appelliert, die Einführung des Paragraphen 202c Strafgesetzbuch (StGB) abzulehnen. Dieser "Hackerparagraph" schade der Informatik, weil jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und selbst die Diskussion über Prüftools zur IT-Sicherheit an Universitäten und Fachhochschulen unter Strafe gestellt werde. Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am kommenden Freitag über diese Änderung des Strafrechts, mit der Computerkriminalität besser bekämpft werden soll. Da das Gesetz ein Einspruchsgesetz und damit nicht zustimmungspflichtig ist, stellt die Beratung im Bundestag nur eine formale Hürde dar.

Der so genannte "Hackerparagraph" war am 24. Juni vom Bundestag verabschiedet worden, obwohl zahlreiche IT-Experten gegen die Überinterpretation der europäischen Cybercrime-Konvention protestiert hatten. Zu den Organisationen, die sich gegen die Änderung des Strafrechts ausgesprochen haben, zählt der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) ebenso wie der Chaos Computer Club.

Mit ihrer Stellungnahme gegen die Strafgesetzverschärfung macht die Gesellschaft für Informatik auf etliche Formulierungen der geplanten Gesetzesänderung aufmerksam, die massiv die Forschung und Lehre von Informatikern über IT-Sicherheit behindern können. In zwei Punkten appelliert die Vertretung der Informatiker an den Bundesrat, das Gesetz zu entschärfen. Zum einen müsse das Tatbestandsmerkmal "vorbereiten" viel enger gefasst werden. Sonst sei bereits der bloße Besitz eines "Hackertools" strafbar. Außerdem müsse der Eventualvorsatz in der Gesetzesänderung ersatzlos gestrichen werden, damit ausgeschlossen ist, dass die IT-Sicherheitsforschung von Wissenschaftlern bestraft werden kann. "Wir appellieren deshalb an den Bundesrat, die weite Entwurfsfassung des § 202c StGB zu verhindern", erklärte Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit".

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(Detlef Borchers) / (jk)