Gesetz gegen illegales Filesharing an Unis kommt in den USA voran
Der Bildungsausschuss des US-Repräsentantenhauses hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf gebilligt, demzufolge Unis mithilfe "Technologie-basierter Abschreckungsmittel" widerrechtliches Dateitauschen verhindern sollen.
Der Bildungsausschuss des US-Repräsentantenhauses hat am gestrigen Donnerstag einstimmig einen umstrittenen Gesetzesentwurf gebilligt, demzufolge Hochschulen mithilfe "Technologie-basierter Abschreckungsmittel" widerrechtliches Dateitauschen verhindern sollen. Die Abgeordneten machen sich damit für die Suche nach Lösungen wie Filtern oder Web-Blockaden stark, mit denen illegale Downloads aus Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) verhindert werden könnten.
Die entsprechende Klausel ist in den unverfänglich klingenden Entwurf (PDF-Datei) für den College Opportunity and Affordability Act (COAA) eingebaut, den zwei Demokraten erst vor einer Woche ins Abgeordnetenhaus des US-Kongresses einbrachten. Es geht dabei um eine Novelle des allgemeinen US-Gesetzes für die Universitäten in Form des Higher Education Act von 1965. Widersprüchliche Aussagen gibt es aber inzwischen über mögliche Sanktionen, mit denen die Aufforderung zur Installation der technischen Abschreckungsmittel untermauert werden sollen. War anfangs davon die Rede, dass die Streichung der gesamten staatlichen Beihilfen für säumige Hochschulen drohe, sind Mitarbeiter von Abgeordneten aus dem Bildungsausschuss dieser Interpretation des Entwurfs inzwischen entgegengetreten.
In einem Schreiben des Repräsentantenhauses haben die dortigen Befürworter des Vorhabens versucht, die "Mythen" über drohende Subventionskürzungen als Propaganda von "Unterstützern des Diebstahls geistigen Eigentums" zu entlarven. Universitäten würden zwar angehalten, Alternativen zu illegalem Filesharing zu bieten und das bisherige Treiben in Tauschbörsen zu stoppen. Diese Auflagen würden aber nicht Teil der Abkommen über staatliche Beihilfeprogramme des US-Bildungsministeriums. Die Hochschulen würden in diesem Rahmen allein verpflichtet, ihre Verhaltensregeln und Verfahren im Kampf gegen Copyright-Verletzungen zu beschreiben. Führungsspitzen zahlreicher Universitäten waren zuvor gegen die befürchteten drastischen Auswirkungen des Vorstoßes Sturm gelaufen, während Lobbyverbände der Filmindustrie applaudierten.
Ein Vertreter der Hochschulvereinigung Educause räumte inzwischen ein, dass es eine große Verwirrung über die Effekte des Entwurfs gebe. Die darin enthaltenen Formulierungen würden aber nach wie vor nahe legen, dass nicht gegen illegales Filesharing vorgehende höhere Bildungseinrichtungen mit dem Verlust staatlicher Gelder zu rechnen hätten. Auch die Interessensvertretung Public Knowledge, die unter anderem für ein ausbalanciertes Copyright und eine Stärkung der Nutzerrechte eintritt, beäugt das Abwiegeln im Ausschuss skeptisch. Wenn der Entwurf zahnlos wäre, ist man dort der Ansicht, hätte Hollywood die Initiative gar nicht erst begrüßt. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat darüber hinaus schon den Ansatz als fehlgeleitet abgetan, auf die Unis überhaupt Druck zum Abschließen von Verträgen mit Rechteinhabern oder legalen P2P-Plattformen auszuüben. Dies würde letztlich nur die Ausbildungskosten erhöhen. Zudem seien bei Filteransätzen negative Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre der Studenten zu erwarten. (Stefan Krempl) / (jk)