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GestÀndnisse im FTPWelt-Prozess

Holger Bleich

Im Verfahren gegen die vier mutmaßlichen Betreiber des illegalen Download-Servers FTPWelt.com haben zwei der Hauptangeklagten ein GestĂ€ndnis abgelegt. Ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt wies den Vorwurf der MittĂ€terschaft zurĂŒck.

In dem Verfahren gegen vier mutmaßlich fĂŒr den Betrieb des illegalen Download-Servers FTPWelt.com verantwortliche MĂ€nner hat es zum heutigen Prozessauftakt vor dem Landgericht MĂŒhlhausen erste GestĂ€ndnisse gegeben. Zwei der drei Hauptangeklagten, die BrĂŒder Daniel R. und Thomas R. aus ThĂŒringen, haben die ihnen zur Last gelegten Taten gestanden. Ein dritter Angeklagter, der MĂŒnchner Rechtsanwalt Bernhard S., wies den Vorwurf der MittĂ€terschaft zurĂŒck, rĂ€umte allerdings eine Beihilfe ein. Der Staatsanwalt wirft den Angeklagten gewerbliche Urheberrechtsverletzung sowie die Verbreitung pornografischer Schriften vor. Daniel R. muss sich zusĂ€tzlich wegen Anstiftung zur DatenverĂ€nderung und Markenmissbrauch verantworten. Das Verfahren gegen einen vierten, der Beihilfe beschuldigten Angeklagten wurde gegen Zahlung von 2500 Euro und Ableisten von 100 Stunden gemeinnĂŒtziger Arbeit eingestellt.
Im Vorfeld der Verhandlung hat es offenbar weit gehende Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern gegeben. Der Richter teilte den Angeklagten zu Verhandlungsbeginn mit, welchen Strafrahmen sie bei einem vollumfĂ€nglichen GestĂ€ndnis zu erwarten haben. Danach drohen den drei Hauptangeklagten empfindliche Geldbußen sowie BewĂ€hrungsstrafen. Die beiden BrĂŒder ließen daraufhin durch ihre AnwĂ€lte ErklĂ€rungen verlesen, in denen sie die VorwĂŒrfe vollstĂ€ndig einrĂ€umten. Daniel R. muss nun mit einer Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf BewĂ€hrung rechnen, sein Bruder Thomas mit bis zu 18 Monaten. Bernhard S. droht im Fall eines GestĂ€ndnisses eine BewĂ€hrungsstrafe von maximal einem Jahr. ZusĂ€tzlich sollen die drei Angeklagten insgesamt ĂŒber 200.000 Euro Strafe zahlen, die als "EntschĂ€digung" an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gehen soll.
Der Angeklagte Bernhard S. wies die Beschuldigung der MittĂ€terschaft und der Steuerhinterziehung zurĂŒck. Er habe mit der GrĂŒndung der FTPWelt nichts zu tun gehabt und nicht gewusst, um was fĂŒr einen Dienst es sich handelte, sondern nur die Server bestellt. Zudem habe er nicht direkt von den Einnahmen des Angebots profitiert, sondern lediglich AnwaltsgebĂŒhren abgerechnet. Ob das Vorgehen von Bernhard S. Auswirkungen auf die Absprachen der Mitangeklagten haben wird, ist noch unklar. Der nĂ€chste Verhandlungstag ist fĂŒr den 21. Februar angesetzt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um das bisher umfangreichste Verfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien im Internet. Die mutmaßlichen TĂ€ter sollen von Juni 2003 bis zu ihrer Festnahme im September 2004 etwa 700.000 Euro mit dem Betrieb von FTPWelt umgesetzt haben. Parallel zu den Ermittlungen gegen die Betreiber war es auch zu Verfahren gegen Nutzer des Angebots gekommen. (hob/c't) /

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