Gigabit-Verordnung: EU-Staaten wollen nicht nur Glasfaser fördern

Geht es nach den Regierungsvertretern, soll Glasfaser nicht allein als Königsweg für Hochgeschwindigkeitsnetze gelten. Eine Genehmigungsfiktion lehnen sie ab.​

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(Bild: SHARKstock/Shutterstock.com)

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Der EU-Ministerrat hat am Dienstag seine Position zur geplanten Gigabit-Infrastrukturverordnung festgelegt. Er plädiert für einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission. So betonen die Mitgliedsstaaten etwa, dass nicht nur Glasfaser verwendet werden kann, um eine sehr hohe Kapazität zu erreichen. Die Kommission drängt derweil darauf, dass insbesondere "Alt-Technologien" wie DSL-Vectoring auf Kupfernetzen "ohne unangemessene Verzögerung" abgestellt werden.

Die EU-Kommission brachte so auch eine "Annäherung" der Preise für kupferbasierte Netze an die für Glasfaser ins Spiel: Eine solche Verteuerung könne Verbraucher dazu bringen, auf die Glasfaser-Infrastruktur zu wechseln. Es sollte sich um "eine vorübergehende Maßnahme" handeln. Von diesem Instrument ist im Papier des Rats keine Rede.

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) zielt darauf ab, die Bürokratie sowie die Kosten und den Verwaltungsaufwand rund um die Einführung von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu verringern. Laut der Kommission soll etwa eine Genehmigungsfiktion greifen: Anträge zum Netzausbau, die nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden, gälten demnach als stillschweigend bewilligt. Der Rat hat diese Klausel aber gestrichen.

Der GIA sieht auch einen Anspruch für alle Bürgern in den Mitgliedsstaaten auf einen schnellen Internetzugang bis 2030 vor. Hier plädieren die EU-Länder für eine Ausnahmeregelung mit einer längeren Übergangsfrist für kleinere Gemeinden.

Die Mitgliedsstaaten drängen im Rat ferner darauf, die Faktoren bei der Bestimmung fairer Zugangsbedingungen zu Netzen anderer Marktteilnehmer klarer zu fassen. Die Ratslinie enthält zudem eine Reihe von Ausnahmen für kritische nationale Infrastrukturen. Der Bundesrat bat die Bundesregierung im Juni, effektive Maßnahmen zu entwickeln, die den Überbau bestehender Glasfasernetze eindämmen können. Dazu äußern sich die Mitgliedsstaaten nicht direkt.

Der EU-Verbraucherschutzverband Beuc moniert, dass die Regierungsvertreter den Ruf nach einem langfristigen Bann der Aufschläge auf Telekommunikationsdienste zwischen EU-Ländern nicht aufgegriffen haben. Dabei geht es um Extra-Gebühren für Anrufe, SMS und Datennutzung aus der Heimat in andere Mitgliedsstaaten jenseits von Roaming im Mobilfunk.

Die innergemeinschaftlichen Kommunikationszuschläge sind seit 2019 nach EU-Recht begrenzt. Das Limit für Gesprächszuschläge beträgt 0,19 Euro pro Minute. Diese Vorschrift läuft im Mai 2024 aus. Das EU-Parlament hat in seiner Position zum GIA daher vorgeschlagen, entsprechende Aufschläge auf Dauer zu untersagen. Verhandlungsführer beider Gesetzgebungsgremien müssen sich nun auf einen Kompromiss einigen.

(vbr)