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Gläserner Bankkunde: Kontenabfragen erreichen neuen Höchststand

Stefan Krempl
Gläserner Bankkunde: Kontenabfragen erreichen neuen Höchststand

(Bild: vchal/Shutterstock.com)

Behörden und Gerichtsvollzieher haben 2019 deutlich häufiger Einsicht in Kontodaten genommen als im Jahr davor. Datenschützer sind besorgt.

Staatliche Stellen machen weiter sehr rege von ihrer Befugnis Gebrach, Stammdaten von Konteninhabern bei Banken und Sparkassen abzufragen. Im Jahr 2019 haben Ämter und Gerichtsvollzieher in 915.257 Fällen Einsicht beantragt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Das ist ein Plus von knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Kontenabrufersuchen ist insbesondere seit 2013 stetig angestiegen. Nutzten die berechtigten Institutionen das Instrument 2012 noch 72.000 Mal, waren es 2017 schon 692.000 Anträge.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht die jährlich rasant wachsende Nachfrage [1] kritisch: "Jeder Kontenabruf stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar." Er bezweifle, ob das Werkzeug angesichts der regelmäßigen Steigerungen noch verhältnismäßig eingesetzt werde, und forderte die Bundesregierung nachdrücklich auf, das Verfahren zu evaluieren.

Der Datenschützer erinnerte daran, dass der Gesetzgeber den automatisierten Abruf von Kontoinformationen als Folge der Terroranschläge von 2001 eingeführt habe, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Zunächst habe nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kontenabfragen für die Sicherheitsbehörden durchführen. Seit 2005 darf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Einsicht beantragen, 2013 kamen Gerichtsvollzieher hinzu und 2017 Verwaltungen, die etwa Ausbildungsförderung oder Wohngeld genehmigen.

Für Kelber ist damit aus einem Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein Vollstreckungshilfsmittel geworden. Angesichts des damit verknüpften Grundrechtseingriffs müssten Gesetzgeber und Behörden aber "alles tun, um dieses Instrument maßvoll einzusetzen". Es dürfe etwa nicht zu Personenverwechslungen kommen, "weil Schuldner und vermeintlicher Schuldner zufällig denselben Namen tragen". Solche Fehler verletzen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit und seien für die Betroffenen nicht hinnehmbar.

Der Informatiker begrüßt es zwar, dass der Bundestag mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz [2] beim Schutz von Kontendaten etwas nachgebessert habe. Es bleibe aber abzuwarten, ob diese Korrekturen "tatsächlich greifen". Kelbers Vorgängerin Andrea Voßhoff hatte 2018 ebenfalls bereits konstatiert, dass das Werkzeug schleichend ausgeweitet worden sei und daher dringend überprüft werden müsse [3]. Fehler könnten im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. (vbr [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4649686

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Behoerden-fragen-immer-oefter-Bankkonten-ab-2599010.html
[2] https://www.heise.de/news/Bundesrat-gibt-weiten-Zugriff-auf-Passfotos-aller-Buerger-und-Handys-von-Fluechtlingen-frei-3732537.html
[3] https://www.heise.de/news/Datenschuetzerin-kritisiert-zunehmende-Kontenabfragen-durch-Behoerden-4123297.html
[4] mailto:vbr@heise.de