Glasfaser: Bundesnetzagentur legt Miete für Leerrohre der Telekom fest

Die Telekom muss Leerrohre Konkurrenten für Glasfaseranschlüsse zugänglich machen. Jetzt stehen die Preise fest – niedriger als vom Konzern gefordert.

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Glasfaserkabel

(Bild: SHARKstock/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Entgelte für die Mitnutzung von Leerrohren und weiterer baulicher Anlagen der Telekom durch Wettbewerber veröffentlicht. Dabei geht es um die Mietpreise, die Konkurrenten zahlen müssen, wenn sie Kabelkanalanlagen und oberirdischen Trägersystemen des Magenta-Konzerns zwischen Verteilerkasten und einzelnen Häusern in Anspruch nehmen. Mit ihrem endgültigen Beschluss ist die Regulierungsbehörde größtenteils bei den Vorgaben aus ihrem Entwurf vom April geblieben, mit dem sie die von der Telekom voriges Jahr ins Spiel gebrachten Entgelte teilweise deutlich drücken wollte. Ein paar Positionen sind für die Wettbewerber nun aber doch noch etwas teurer geworden.

Für die Nutzung von Rohren im Hauptverteilernetz veranschlagt die Bundesnetzagentur je nach Querschnitt nun monatlich zwischen 5 und 37 Cent netto pro Meter, vorher waren im Entwurf des Regulierers bis zu 36 Cent geplant. Die Telekom hatte deutlich mehr gefordert.. Im Verteilnetz ab dem Kabelverzweiger (KVz) – dem grauen Kasten am Straßenrand – werden jetzt abhängig von der Größe der Rohre pauschal zwischen 12,72 und 64,48 Euro netto pro Monat fällig, zunächst waren zwischen 12,39 und 63,99 Euro vorgesehen. Bei den teuersten Posten ist bei den 498,58 Euro netto aus dem Entwurf geblieben. Das ist der Preis für die "Bereitstellung der oberirdischen Linie für das erste Mastfeld". Für die Auf- und Ablegung des Kundenkabels zur Wartung/Entstörung kann die Telekom 344,37 Euro aufrufen kann. Die Genehmigung gilt rückwirkend seit Anfang 2024.

Große Wettbewerber wie Vodafone hatten angesichts der Telekom-Forderungen von "Mondpreisen" gesprochen. Die Telekom hielt dagegen, die Konkurrenz wolle ihre Glasfaser zu Spottgebühren in seine Rohre schieben. Der Präsident der Bundesnetzagentur betonte nun: "Mit der Entscheidung schaffen wir einen fairen Interessenausgleich, der Investitionsanreize für einen zügigen flächendeckenden Glasfaserausbau zum Wohle aller Bürger gewährleistet." Er sieht darin "auch ein positives Signal für andere investierende Unternehmen in Deutschland". Prinzipiell verpflichtete die Netzagentur die Telekom schon Mitte 2022, ihre Leerrohre der Konkurrenz für Glasfaseranschlüsse zu öffnen. Sie beruft sich dabei etwa auf das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Recht auf offenen Netzzugang ("Open Access").

Die EU-Kommission kritisierte in ihrer Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf, dass sich die Entgeltgenehmigung nicht rein an den Kosten der Telekom orientiere. Der deutsche Gesetzgeber habe sich im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus aber für Anreize für Investitionen entschieden, die darüber hinausgehen, hält die Netzagentur dagegen. Zuschläge auf die Kosten seien nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom für superschnelle Leitungen "in besonderem Maße" selbst Geld stecke. Das sei der Fall im Verteilnetz vom KVz hin zum Kunden. Hier baue die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.

Die Preistabelle ist zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt. Der Regulierer begründet dies damit, dass sie die Nachfrage zu Leerrohren aktuell noch nicht valide abschätzen lasse und man die Entwicklung im Blick behalten müsse. Der Wettbewerberverband VATM hatte den Entwurf prinzipiell begrüßt.

(anw)