Google bestraft SEO-Ausnutzen von Drittanbieter-Inhalten

Auf Google greifen jetzt strengere SEO-Vorgaben für Third-Party-Content. Dessen missbräuchlicher Einsatz für ein besseres Suchmaschinen-Ranking wird bestraft.

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Stilisiertes Bild: Laptop auf Schreibtisch zeigt Suchmaschine an

Eine Suchmaschine.

(Bild: Bild erstellt mit KI in Bing Designer durch heise online / dmk)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sven Festag

Google hat die SEO-Richtlinien für Drittanbieter-Inhalte verschärft. Gegen diese verstoßen solche Inhalte, die mit dem vorwiegenden Ziel veröffentlicht wurden, vom Ranking der Hauptseite zu profitieren. Alle Verstöße werden gleich behandelt. Anders als bislang nimmt Google keine Rücksicht mehr darauf, in welchem Umfang die Seitenbetreiber in die Produktion des Third-Party-Contents involviert sind. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass nützliche Inhalte "eine faire Chance" haben, mit der Suchmaschine gefunden zu werden.

Die genauen Kriterien, nach denen missbräuchliche Drittanbieter-Inhalte identifiziert werden, gibt Google nicht bekannt. Die Regeln zielen auf einzelne Inhalte ab, die thematisch nicht zum Kontext der übrigen Website passen. Beispiele dafür sind etwa medizinische Websites, die Informationen zu Kleinkrediten verbreiten. Über Richtlinienverstöße informiert die Suchmaschine die Seitenbetreiber in ihrem Search-Console-Account. Dort können sie ebenfalls eine erneute Prüfung der Inhalte beantragen. Google empfiehlt ferner, Drittanbieter-Inhalte proaktiv vom Suchindex auszuschließen.

Damit die Drittanbieter-Inhalte nicht vom Ranking der Website profitieren können, implementierte Google einen Erkennungsmechanismus. Er kann Bereiche erkennen, die sich thematisch vom übrigen Thema der Website abgrenzen. Der Suchmaschinen-Algorithmus behandelt solche Bereiche dann wie eigenständige Websites. Eine Abwertung der Hauptseite durch den Algorithmus erfolgt hingegen nicht.

Third-Party-Content umfasst alle Inhalte einer Website, die nicht von festen oder freien Mitarbeitern eines Betreibers stammen. Jedoch fallen nicht alle Drittanbieter-Inhalte unter die Richtlinie von Google. Ausgenommen sind unter anderem Anzeigenblöcke, Affiliate-Links, Advertorials oder benutzergenerierte Inhalte wie Foren oder Kommentare.

Google informiert über die konkreten Regeländerungen im Google Search Central Blog.

(sfe)