Großbritannien plant Lockerung des Urheberrechts

Um dem "digitalen Zeitalter" gerecht zu werden, schlägt die britische Regierung einige Ausnahmen in den bisherigen Copyright-Gesetzen vor. So soll es künftig beispielsweise möglich sei, rechtmäßig erworbene CDs in ein anderes Format zu kopieren.

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Die britische Regierung schlägt eine Reihe von Modifikationen des geltenden Urheberrechts vor, durch die beispielsweise Privatnutzern erlaubt werden soll, private Kopien von rechtmäßig erworbenen CDs in einem anderen Format wie etwa MP3 zu erstellen. Durch die Gesetzesänderungen, die nun zunächst zur Diskussion stehen, sollen auch öffentliche Bibliotheken und Archive legale digitale Kopien wertvoller Bestände erstellen können, bevor sie verfallen oder die bisherige Speichertechnik veraltet ist. Schulen und Universtitäten sollen mit Hilfe digitaler Technik besseren Unterricht leisten können. Auch sind Ausnahmen für parodistische Zwecke geplant.

Lord Triesman, im Department for Innovation, Universities & Skills für "geistiges Eigentum" zuständiger Staatssekretär, erläutert, durch die Vorschläge soll das Urheberrecht in Großbritannien modernisiert werden. Die von Triesman nun eingeleitete und bis zum 8. April 2008 befristete Konsulation folgt dem Ende 2006 vorgelegten Bericht Gowers Review of Intellectual Property, in dem empfohlen wurde, einige Teile des britischen Urheberrechts zu überarbeiten. Von der Musikindustrie kritisiert wurde die Weigerung der Regierung, sich bei der EU-Kommission für eine Verlängerung der Copyright-Fristen einzusetzen, Lob kam hingegen von ihr, weil der Gowers-Bericht schärfere Maßnahmen gegen illegalen Musikdownload vorsieht.

In dem nun vorliegenden Papier geht es aber zunächst nur um Ausnahmen in den Bestimmungen zum Urheberrecht. In dem Papier bezieht sich das federführende Intellectual Property Office auf Zahlen des Musikindustrie-Verbands IFPI, laut dem ihre Verkaufszahlen seit 2004 zurückgingen, da die schrumpfenden CD-Verkäufe nicht durch legale Musikdownloads ausgeglichen würden, zumal die Downloads wegen ihres geringeren Preises weniger Umsatz einbrächten. Einen weiteren Anteil am Umsatzrückgang haben demnach auch illegale Downloads, ein Zusammenhang mit dem Transfer legitim erworbener Inhalte in ein anderes Format (format shifting) sei aber nicht nachweisbar. (anw)