Grüne fordern Informationspflicht für Unternehmen bei Datenschutzpannen

Durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, betroffene Konsumenten über Datenlecks zu informieren.

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Die Abgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigen sich nach eigenen Angaben besorgt über die steigende Zahl von "Identitätsdiebstählen" durch Kreditkartenbetrug und durch den Missbrauch von Identifizierungsdaten. Sie fordern in einem Antrag (PDF-Datei), dass Unternehmen die Betroffenen darüber informieren müssen, wenn ihre Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verändert, gelöscht oder anderweitig genutzt werden können. Die Bundesregierung solle das Bundesdatenschutzgesetz ändern und ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Informationspflicht einführen.

Es sei nötig, "die Rechte der Betroffenen gegenüber dem unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch nichtöffentliche Stellen zu stärken", heißt es in einer Mitteilung der Fraktion. Als vorbildlich sieht sie den 2003 in Kalifornien eingeführten Security Breach Information Act an, nach der Unternehmen verpflichtet seien, ihre Kunden zu informieren, wenn die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet ist. Weiter fordern die Grünen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegenüber Unternehmen, die bei der Verwaltung ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgehen und die Betroffenen nicht über die Gefahren einer unbefugten Nutzung dieser Daten unterrichten. (anw)