Grünes Licht im Bundestag: Bundeswehr erhält Kampfdrohnen

Die Ampel-Koalition will 140 Raketen für Drohnen vom Typ Heron TP der Bundeswehr für 152 Millionen Euro beschaffen. Der Verteidigungsausschuss ist dafür.

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Heron TP MALE Klasse Drohne Kampfdrohne

(Bild: Peter-Michael Ziegler/heise online)

Lesezeit: 3 Min.

Die rot-grün-gelben Regierungsfraktionen haben sich nach jahrelangen Auseinandersetzungen darauf verständigt, dass die Bundeswehr erstmals ihre aus Israel bezogenen militärischen Drohnen vom Typ Heron TP bewaffnen kann. Beschafft werden sollen laut Medien- und Agenturberichten zunächst 140 Raketen für die Kampfdrohnen. Davon sind 60 für die Ausbildung und das Training an dem Waffensystem, 80 für operationelle Einsätze gedacht.

Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 152,6 Millionen Euro. Die Waffen müssten bei dem Hersteller in Israel bestellt werden und sollen binnen zwei Jahren ausgeliefert werden, zitiert die Nachrichtenagentur AFP aus einer Beschlussvorlage des Bundesverteidigungsministeriums. Der federführende Verteidigungsausschuss des Bundestag hat dem Bericht zufolge bereits zugestimmt. Auch der Haushaltsausschuss soll am Mittwoch noch sein Plazet geben. Dies ist erforderlich, da das Projekt ein Kostenvolumen von mehr als 25 Millionen Euro hat.

Die Kampfdrohnen sollen nur dann eingesetzt werden können, wenn das Bundestagsmandat dies "explizit" vorsieht, melden die Süddeutsche Zeitung und Blätter der Funke-Mediengruppe. Ihr Einsatz unterliege "völker- und verfassungsrechtlichen" Limits sowie den Grenzen, die der Bundestag "durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat". Leitgedanke sei der "Schutz der Soldatinnen und Soldaten".

Die Drohnen-Piloten sollen ferner im Einsatzgebiet stationiert sein und diese nicht über tausende Kilometer Entfernung hinweg lenken. Die Fähigkeit bewaffneter Drohnen, mehr oder weniger autonom ohne direkte menschliche Steuerung auf Ziele zu schießen, sei zu begrenzen. Die Bundesregierung müsse insgesamt "verbindliche Einsatzgrundsätze" erstellen, die dann vom Verteidigungsausschuss und vom Auswärtigen Ausschuss beschlossen würden.

Der Bundestag hatte bereits 2018 der Beschaffung israelischer Heron-TP-Drohnen zugestimmt – allerdings noch ohne Bewaffnung. In der schwarz-roten Koalition hatte sich die SPD hier nach einer ethischen Debatte quergelegt. Das Bundesverteidigungsministerium bestellte daraufhin bei dem Rüstungskonzern Israel Aerospace Industries fünf der unbemannten Fluggeräte, die prinzipiell bewaffnungsfähig sind. Im Falle eines gleichzeitigen Einsatzes in zwei Mandatsgebieten könnte sich die Stückzahl auf sieben erhöhen, hatte es 2020 geheißen, um das ebenfalls in Israel erfolgende Training nicht unterbrechen zu müssen. Der Anschaffungspreis betrug damals insgesamt 600 Millionen Euro.

Im Koalitionsvertrag vereinbarte das Ampel-Bündnis: Für waffentechnologische Entwicklungen "bei Biotech, Hyperschall, Weltraum, Cyber und KI" wolle man "frühzeitig Initiativen zur Rüstungskontrolle ergreifen". Unter "verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten" soll aber zum Schutz der Soldaten im Auslandseinsatz "die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode" ermöglicht werden. Dabei gälten die Regeln des Völkerrechts: "Extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab."

Gegner von "Killerdrohnen" beklagen seit Langem, dass damit der Einstieg in eine vollautomatisierte Kriegsführung beginne. Als abschreckende Beispiele führen sie etwas die Konflikte in Afghanistan, Irak und Jemen an, in denen die Flugobjekte als Angriffswaffen und für gezielte Tötungen eingesetzt werden und vielfach zu zivilen "Kollateralschäden" führten. Im Hintergrund nutzen die USA dafür laut Experten und Whistleblowern eine spezielle "Kill-Cloud".

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(bme)