Handel: EU und China wollen grenzüberschreitende Datenflüsse verbessern

In einem neuen Dialogformat soll es vor allem darum gehen, dass europäische Unternehmen nicht personenbezogene Daten einfacher aus China exportieren können.

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(Bild: EU-Kommission)

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Die EU und China haben am Dienstag Gespräche über grenzüberschreitenden Datenaustausch aufgenommen. Ziel ist es, den Transfer nicht personenbezogener Daten für europäische Unternehmen und dabei die chinesischen Datengesetze leichter einzuhalten. Es geht dabei etwa um Messwerte, die beim Einsatz von Maschinen anfallen, sowie andere Industriedaten. In den vergangenen Jahren sahen sich europäische Unternehmen in China aber zunehmend mit Unsicherheiten und Schwierigkeiten beim Export solcher Informationen konfrontiert. Sie sind vor allem besorgt über die systematische Anwendung von Sicherheitsgenehmigungen auf die Ausfuhr aller "wichtigen Daten".

Diese dehnbare Klausel findet sich in einem Gesetz zur Sicherheitsbewertung von Datenexporten, das die zuständigen chinesischen Gremien 2022 verabschiedeten. Laut der EU-Kommission herrscht in vielen Unternehmen seitdem Ungewissheit, welche Daten überhaupt betroffen sind. Obwohl China das Konzept nur vage definiert habe, wendeten die dortigen Behörden es weitreichend an. Die damit verknüpften Beschränkungen des grenzüberschreitenden Datentransfers zwischen beiden Regionen sind laut EU-Kommission auch "ein wichtiger Faktor für schwindendes Vertrauen der europäischen Investoren in China".

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, sprachen das heikle Thema bereits auf ihrem Treffen mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping im Dezember 2023 an. Auf ein neues Dialogverfahren verständigten sich Kommissionsmitglieder bei Treffen mit Vizepremiers Chinas voriges Jahr. Nun planen beide Seiten, weitere Gespräche auf Experten- und technischer Ebene, um anschließend "die Fortschritte auf politischer Ebene bei nächster Gelegenheit zu überprüfen".

Datenströme seien für den Handel von wesentlicher Bedeutung, erläutert die Kommission. Ein erheblicher Teil der ausländischen Direktinvestitionen zwischen der EU und China hänge davon ab, ob Firmen ihre Daten grenzüberschreitend verwalten können. Dies gelte insbesondere für Sektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Finanz- und Versicherungswesen sowie die Pharma- und Automobilindustrie. Internationale Datentransfers seien gerade für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten entscheidend und unerlässlich für das Wachstum von Unternehmen.

Für die Weitergabe nicht persönlicher Daten gibt es prinzipiell in der EU und Staaten jenseits von China nur wenige Auflagen. Sie fallen im Unterschied zu personenbezogenen Informationen nicht unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für einen leichteren Transfer auch persönlicher Daten hat die Kommission für Länder wie Großbritannien, Argentinien, Israel, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay Angemessenheitsbeschlüsse erlassen. Sie attestiert diesen Staaten damit, dass das dortige Datenschutzniveau dem der DSGVO ähnelt. Nach dem Aus für den Privacy Shield gab die Kommission Mitte 2023 mit dem EU-USA-Datenschutzrahmen auch Übermittlungen in die USA wieder frei. Ansonsten gibt es das Instrument der Standardvertragsklauseln.

(anw)