Hass im Netz: Datenschutzbeauftragter kritisiert Gesetzentwurf deutlich
Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(Bild: Bundesregierung/Kugler)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte lÀsst kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gegen "HasskriminalitÀt". Anders der Deutsche Richterbund.
Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz, ĂŒbt heftige Kritik an dem Entwurf fĂŒr ein Gesetz gegen "HasskriminalitĂ€t" aus dem Bundesjustizministerium. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf eine interne Stellungnahme des DatenschĂŒtzers.
Darin spreche Kelber von "gravierenden Eingriffen in die Grundrechte", bei denen es zweifelhaft sei, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Gleichzeitig bestĂŒnden erhebliche Zweifel, dass mit dem Entwurf die angestrebten Ziele erreicht wĂŒrden. Auch fĂŒr die geplante Pflicht zur Passwortherausgabe findet er kritische Worte und weise auch darauf hin, dass gesetzeskonform arbeitende Anbieter ĂŒberhaupt keine Passwörter im Klartext speichern.
Kritik auch im Detail
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte Mitte Dezember einen Referentenentwurf fĂŒr ein Gesetz "zur BekĂ€mpfung des Rechtsextremismus und der HasskriminalitĂ€t" vorgelegt [1]. Damit soll nicht nur das bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) deutlich verschĂ€rft werden. Geplant ist unter anderem auch, dass WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. jedem Polizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von VerdĂ€chtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herausgeben mĂŒssen. Wie mit Passwörtern in Hashform verfahren werden soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor.
Kelber kritisiert demnach [2] unter anderem noch, dass in dem Gesetzentwurf nicht stehe, dass der Zugriff auf Zugangsdaten auf TerrorverdachtsfĂ€lle beschrĂ€nkt ist. Das hatte Lambrecht zwar versichert, aber hier könne man sich nicht auf die Praxis verlassen. Die darĂŒber hinaus vorgesehene Meldepflicht bestimmter Inhalte an das Bundeskriminalamt lehnt der Datenschutzbeauftragte ebenfalls ab und regt ein Meldewesen ĂŒber die Medienanstalten der LĂ€nder an, sofern dies tatsĂ€chlich erforderlich und nicht bereits vorhanden sei. Ganz grundsĂ€tzlich spricht sich Kelber demnach dafĂŒr aus, erst einmal empirisch zu ĂŒberprĂŒfen, wie die zustĂ€ndigen Behörden im Kampf gegen rechtsextremistische HasskriminalitĂ€t aufgestellt seien.
Richterbund begrĂŒĂt Gesetzentwurf
Ganz anders als Kelber sieht dagegen der Deutsche Richterbund den Gesetzentwurf des Justizministeriums. In einer eigenen Stellungnahme heiĂt es [3], der Plan sei "in seiner Gesamtheit ausdrĂŒcklich zu begrĂŒĂen".
Die Richter loben vor allem die vorgesehene Meldepflicht an das BKA. In einem Punkt widersprecht der Richterbund aber dem Referentenentwurf: Das Mehrkosten im justiziellen Kernbereich nur in geringem Umfang zu erwarten seien, glauben die Vertreter der Richter nicht. Mit dem aktuellen Personalbestand sei die zu erwartende Flut an Meldungen nicht zu bewÀltigen. Wenn man mehr StaatsanwÀlte brauche, meinte Kelber dazu auf Twitter, "warum dann nicht gleich?".
(mho [4])
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[1] https://www.heise.de/news/Justizministerium-WhatsApp-Gmail-Co-sollen-Passwoerter-herausgeben-muessen-4615602.html
[2] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritik-an-justizministerium-bundesdatenschuetzer-stellt-gesetzesplaene-zur-hasskriminalitaet-infrage/25448846.html
[3] https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2020/DRB_200110_Stn_Nr_1_Bekaempfung_Rechtsextremismus_und_Hasskriminalitaet.pdf
[4] mailto:mho@heise.de
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