Hauptsache: technisch
Ein EU-Richtlinienentwurf soll einen Kompromiss in der umstrittenen Frage bringen, ob Software und GeschĂ€fts-methoden patentierbar sind. Kritiker sehen auf Europa eine Patentinflation amerikanischen AusmaĂes zurollen, die Wettbewerb und Innovation gefĂ€hrden könnte.
Nach langem Ringen ist in BrĂŒssel ein Richtlinienentwurf âĂŒber die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungenâ zu Stande gekommen. Der Einleitungstext zĂ€hlt Programme zur Datenverarbeitung âals solcheâ nicht zu den patentierbaren Erfindungen. Der VorstoĂ scheint das EuropĂ€ische PatentĂŒbereinkommen (EPĂ), das mit genau dieser Formulierung Software-Patente eigentlich ausschlieĂt, zu bestĂ€tigen.
Dieser Eindruck schwindet jedoch, wenn man den Vorschlag genauer betrachtet: Laut Artikel 4 kann sehr wohl ein Patent vergeben werden, wenn einer Erfindung ein âtechnischer Beitragâ zugrunde liegt, der sich âvom Stand der Technik abhebtâ. Entscheidend soll das Know-how einer âfachkundigen Personâ sein. Nach diesem nicht nĂ€her definierten Kriterium will die Kommission Neuerungen auf Patentierbarkeit prĂŒfen.
So hofft der EU-Kommissar fĂŒr Fragen der Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen, den âUmfang und die QualitĂ€t von Patenten auf vertretbarem Niveau zu halten.â Sein Gegenspieler, der konzernfreundliche Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein, ist ebenfalls zufrieden: Er sieht Gewissheit fĂŒr die âMilliarden Euro schwere Softwareindustrieâ geschaffen, âwas patentierbar ist und was nichtâ.
Der entsprechende Artikel 52 im EPĂ hat das EuropĂ€ische Patentamt (EPA) in MĂŒnchen allerdings bislang nicht davon abgehalten, rund 30 000 Patente auf Algorithmen und Computerprogramme zu erteilen.
Dabei ist der volkswirtschaftliche Nutzen aus Patenten Ă€uĂerst strittig, denn viele Konzerne nutzen diese mit Hilfe geschulter PatentanwĂ€lte als KassenfĂŒller und Wettbewerbssperre. Die mittelstĂ€ndische Wirtschaft bleibt dabei hĂ€ufig auĂen vor [1 [1]]. Die Open-Source-Szene, die mit ihren offenen Lizenzen die Einnahmen so mancher groĂen Softwareschmiede schmĂ€lert, hatte im Vorfeld der BrĂŒsseler Initiative 100 000 Surfer fĂŒr eine Petition der Allianz Eurolinux gegen Softwarepatente [2 [2]] gewinnen können.
Die Kommission hat diese aber ebenso ignoriert wie das âGruselkabinettâ [3 [3]] der vom EPA vergebenen Software-Patente und eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zu âmikro- und makroökonomischen Implikationen der Patentierbarkeit von Softwareinnovationenâ, die keine wirklichen Vorteile von Software-Patenten finden konnte.
Vermintes GelÀnde
Ungereimtheiten im Patentrecht stellen die BrĂŒsseler Juristen vor ernste Probleme. Denn einerseits wird im Richtlinienentwurf die Ansicht vertreten, dass die EuropĂ€ische Gemeinschaft âzumindest vorlĂ€ufig auf der erreichten Stufe verharren und den Patentschutz fĂŒr computerimplementierte Erfindungen nicht ausweiten sollteâ. Wichtig seien vor allem die âAuswirkungen patentierter GeschĂ€ftsmethoden auf die Wirtschaft im Allgemeinen und den elektronischen GeschĂ€ftsverkehr im Besonderenâ.
In der ErklĂ€rung zu Artikel 4 ist aber auch nachzulesen, dass sogar die eigentlich vom EPĂ ausgeschlossenen GeschĂ€ftsme-thoden âdennoch patentfĂ€higâ sein sollen. Voraussetzung ist wie bei den Computerprogrammen ein âtechnischer Beitragâ. Das erinnert an Horrorgeschichten wie das Amazon.com in den USA gewĂ€hrte â1-Click-Patentâ oder die Patent-AnsprĂŒche der British Telecom fĂŒr Hyperlinks.
Die IT-GroĂindustrie hatte sich ĂŒber ihren amerikanischen Verband Business Software Alliance (BSA) auch in Europa krĂ€ftig fĂŒr Softwarepatente engagiert. Der Mittelstand und die Open-Source-Szene betrachten diesen Standpunkt jedoch bislang mit Skepsis.
Der Linux-Verband sieht âallen Grund zur Besorgnisâ. Sein Justiziar JĂŒrgen Siepmann warnt: Sollte der Vorschlag vom EuropĂ€ischen Parlament und dem Ministerrat abgesegnet werden, gebe es âkeine greifbare EinschrĂ€nkungâ der Patentierbarkeit mehr. Dann werde deutlich, dass die EU-Kommission ânicht die Interessen der europĂ€ischen Softwareindustrie, geschweige denn die der europĂ€ischen Gesellschaft vertrittâ. Völlig offen sei, was mit den Zehntausenden âgegen geltendes Rechtâ vom EPA erteilten Patenten geschehen solle, die zu etwa 90 Prozent in den HĂ€nden auĂereuropĂ€ischer Unternehmen lĂ€gen. FĂŒr Siepmann trĂ€gt der Vorschlag klar die Handschrift der US-Softwarekonzerne und der BSA. NutznieĂer seien Firmen, die mit groĂem Kapitaleinsatz fĂŒr Patentstreitigkeiten Mitbewerber einschĂŒchtern können.
Kathrin Bremer vom Industrie-Verband Bitkom sieht mit dem EU-Entwurf die âvon den meisten Mitgliedsunternehmen begrĂŒĂte Praxisâ der PatentĂ€mter bestĂ€tigt, Ă€hnlich der PrĂ€sident der Gesellschaft fĂŒr Informatik, Heinrich Mayr: âDer Vorschlag erkennt die seit langem gĂ€ngige Ansicht an, dass Software einen technischen Beitrag in einem Prozess leistet.â
Der Berliner Informatikprofessor Bernd Lutterbeck, ein Skeptiker des Patentregimes, verbucht es als âAnfangserfolgâ, dass die Kommission mit ihrem politischen Willen die Gepflogenheiten des EPA zumindest nicht bestĂ€rkt. Das BrĂŒsseler Kriterium âTechnizitĂ€tâ hĂ€lt er jedoch fĂŒr beliebig interpretierbar und völlig unzureichend. (hps [4])
Literatur
[1] R. Sietmann, Wettbewerb im Gerichtssaal, c't 17/00, S. 170
[2] Petition zu Software-Patenten [7]
[3] Patent-Panoptikum [8] (hps [9])
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[8] http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/index.de.html
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