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Hauptsache: technisch

| Stefan Krempl

Ein EU-Richtlinienentwurf soll einen Kompromiss in der umstrittenen Frage bringen, ob Software und GeschĂ€fts-methoden patentierbar sind. Kritiker sehen auf Europa eine Patentinflation amerikanischen Ausmaßes zurollen, die Wettbewerb und Innovation gefĂ€hrden könnte.

Nach langem Ringen ist in BrĂŒssel ein Richtlinienentwurf â€˜ĂŒber die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen’ zu Stande gekommen. Der Einleitungstext zĂ€hlt Programme zur Datenverarbeitung ‘als solche’ nicht zu den patentierbaren Erfindungen. Der Vorstoß scheint das EuropĂ€ische PatentĂŒbereinkommen (EPÜ), das mit genau dieser Formulierung Software-Patente eigentlich ausschließt, zu bestĂ€tigen.

Dieser Eindruck schwindet jedoch, wenn man den Vorschlag genauer betrachtet: Laut Artikel 4 kann sehr wohl ein Patent vergeben werden, wenn einer Erfindung ein ‘technischer Beitrag’ zugrunde liegt, der sich ‘vom Stand der Technik abhebt’. Entscheidend soll das Know-how einer ‘fachkundigen Person’ sein. Nach diesem nicht nĂ€her definierten Kriterium will die Kommission Neuerungen auf Patentierbarkeit prĂŒfen.

So hofft der EU-Kommissar fĂŒr Fragen der Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen, den ‘Umfang und die QualitĂ€t von Patenten auf vertretbarem Niveau zu halten.’ Sein Gegenspieler, der konzernfreundliche Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein, ist ebenfalls zufrieden: Er sieht Gewissheit fĂŒr die ‘Milliarden Euro schwere Softwareindustrie’ geschaffen, ‘was patentierbar ist und was nicht’.

Der entsprechende Artikel 52 im EPÜ hat das EuropĂ€ische Patentamt (EPA) in MĂŒnchen allerdings bislang nicht davon abgehalten, rund 30 000 Patente auf Algorithmen und Computerprogramme zu erteilen.

Dabei ist der volkswirtschaftliche Nutzen aus Patenten Ă€ußerst strittig, denn viele Konzerne nutzen diese mit Hilfe geschulter PatentanwĂ€lte als KassenfĂŒller und Wettbewerbssperre. Die mittelstĂ€ndische Wirtschaft bleibt dabei hĂ€ufig außen vor [1 [1]]. Die Open-Source-Szene, die mit ihren offenen Lizenzen die Einnahmen so mancher großen Softwareschmiede schmĂ€lert, hatte im Vorfeld der BrĂŒsseler Initiative 100 000 Surfer fĂŒr eine Petition der Allianz Eurolinux gegen Softwarepatente [2 [2]] gewinnen können.

Die Kommission hat diese aber ebenso ignoriert wie das ‘Gruselkabinett’ [3 [3]] der vom EPA vergebenen Software-Patente und eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zu ‘mikro- und makroökonomischen Implikationen der Patentierbarkeit von Softwareinnovationen’, die keine wirklichen Vorteile von Software-Patenten finden konnte.

Ungereimtheiten im Patentrecht stellen die BrĂŒsseler Juristen vor ernste Probleme. Denn einerseits wird im Richtlinienentwurf die Ansicht vertreten, dass die EuropĂ€ische Gemeinschaft ‘zumindest vorlĂ€ufig auf der erreichten Stufe verharren und den Patentschutz fĂŒr computerimplementierte Erfindungen nicht ausweiten sollte’. Wichtig seien vor allem die ‘Auswirkungen patentierter GeschĂ€ftsmethoden auf die Wirtschaft im Allgemeinen und den elektronischen GeschĂ€ftsverkehr im Besonderen’.

In der ErklĂ€rung zu Artikel 4 ist aber auch nachzulesen, dass sogar die eigentlich vom EPÜ ausgeschlossenen GeschĂ€ftsme-thoden ‘dennoch patentfĂ€hig’ sein sollen. Voraussetzung ist wie bei den Computerprogrammen ein ‘technischer Beitrag’. Das erinnert an Horrorgeschichten wie das Amazon.com in den USA gewĂ€hrte ‘1-Click-Patent’ oder die Patent-AnsprĂŒche der British Telecom fĂŒr Hyperlinks.

Die IT-Großindustrie hatte sich ĂŒber ihren amerikanischen Verband Business Software Alliance (BSA) auch in Europa krĂ€ftig fĂŒr Softwarepatente engagiert. Der Mittelstand und die Open-Source-Szene betrachten diesen Standpunkt jedoch bislang mit Skepsis.

Der Linux-Verband sieht ‘allen Grund zur Besorgnis’. Sein Justiziar JĂŒrgen Siepmann warnt: Sollte der Vorschlag vom EuropĂ€ischen Parlament und dem Ministerrat abgesegnet werden, gebe es ‘keine greifbare EinschrĂ€nkung’ der Patentierbarkeit mehr. Dann werde deutlich, dass die EU-Kommission ‘nicht die Interessen der europĂ€ischen Softwareindustrie, geschweige denn die der europĂ€ischen Gesellschaft vertritt’. Völlig offen sei, was mit den Zehntausenden ‘gegen geltendes Recht’ vom EPA erteilten Patenten geschehen solle, die zu etwa 90 Prozent in den HĂ€nden außereuropĂ€ischer Unternehmen lĂ€gen. FĂŒr Siepmann trĂ€gt der Vorschlag klar die Handschrift der US-Softwarekonzerne und der BSA. Nutznießer seien Firmen, die mit großem Kapitaleinsatz fĂŒr Patentstreitigkeiten Mitbewerber einschĂŒchtern können.

Kathrin Bremer vom Industrie-Verband Bitkom sieht mit dem EU-Entwurf die ‘von den meisten Mitgliedsunternehmen begrĂŒĂŸte Praxis’ der PatentĂ€mter bestĂ€tigt, Ă€hnlich der PrĂ€sident der Gesellschaft fĂŒr Informatik, Heinrich Mayr: ‘Der Vorschlag erkennt die seit langem gĂ€ngige Ansicht an, dass Software einen technischen Beitrag in einem Prozess leistet.’

Der Berliner Informatikprofessor Bernd Lutterbeck, ein Skeptiker des Patentregimes, verbucht es als ‘Anfangserfolg’, dass die Kommission mit ihrem politischen Willen die Gepflogenheiten des EPA zumindest nicht bestĂ€rkt. Das BrĂŒsseler Kriterium ‘TechnizitĂ€t’ hĂ€lt er jedoch fĂŒr beliebig interpretierbar und völlig unzureichend. (hps [4])

[5] [6]

[1] R. Sietmann, Wettbewerb im Gerichtssaal, c't 17/00, S. 170

[2] Petition zu Software-Patenten [7]

[3] Patent-Panoptikum [8] (hps [9])


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[5] http://www.heise.de/ct/02/06/links/006.shtml
[6] 
[7] http://petition.eurolinux.org
[8] http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/index.de.html
[9] mailto:hps@ct.de