Hearing zu UCITA in Virginia

Als erster US-Bundesstaat überprüft Virginia den umstrittenen UCITA-Entwurf zum Handel mit "Computer-Information".

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Von
  • Wolfgang Stieler

Als erster US-Bundesstaat wird Virginia überprüfen, ob der umstrittene UCITA-Entwurf in nationales Recht umgesetzt wird. UCITA soll den Handel mit "Computer-Information" auf US-Ebene einheitlich regeln. Die Kommission für Technologie und Wissenschaft (Comission on Technology and Science) wird sich am kommenden Dienstag in einem Hearing mit dem Entwurf befassen.

Der umstrittene US-Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Vertragsrechtes für Software (Uniform Computer Information Transaction Act, UCITA) war Ende Juli von der "National Conference of Commissioners on Uniform State Laws" (NCCUSL), einer im Auftrag der Bundesstaaten tätigen Vereinigung von Juristen, nahezu einstimmig abgesegnet worden.

Während das Papier in Europa kaum diskutiert wird, ist der 123 Seiten lange Entwurf in US-Medien auf scharfe Kritik gestoßen. Diese Kritik konzentriert sich im Wesentlichen auf fünf Punkte: Das geplante Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für so genannte "Shrink Wrap Licenses", das sind Lizenzverträge, die der Kunde erst nach Kauf des Produktes zu sehen bekommt. Typischerweise sind solche Verträge in Software-Packungen eingeschweißt, auf denen eine Formulierung wie "Mit dem Öffnen dieser Verpackung erkennen Sie den Lizenzvertrag an" aufgedruckt ist. Die Gültigkeit solcher Verträge ist bisher unter Juristen sehr umstritten. Zweitens führt UCITA mit der Legalisierung elektronischer Selbsthilfe ("Electronic Self Help") eine "Lizenz zum Ausschalten" ein. Während Datenschützer die Privatsphäre des Kunden in Gefahr sehen, quält Firmenvertreter die Vorstellung, dass Hacker ihre Rechner über diese Schnittstelle sabotieren oder ausspionieren könnten.

Auch die Gewährleistungsrechte werden im UCITA-Entwurf weiter zusammengestutzt: der Software-Hersteller kann Garantiefälle ablehnen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt hat, also beispielsweise Viren im System sind oder DLLs in falschen Verzeichnissen andere Programme stören. Mit diesen beiden Punkten wird zugleich eine weit gehende Überwachung des Kunden erforderlich, denn nur so kann der Software-Hersteller sicher sein, dass der Kunde sein Pflichtenheft abgearbeitet hat, dass keine Manipulationen oder illegalen Crackertools eingesetzt wurden oder dass die betreffende Software auch wirklich gelöscht wurde. Viertens wird die Weitergabe einer Lizenz an die Erlaubnis des Herstellers geknüpft. Dieser Absatz zielt besonders auf die Praxis, bei Firmenübernahmen auch gleich die Software mit zu kaufen. Schließlich verbietet der Gesetzentwurf jegliche Aktionen, die als "Reverse Engineering" aufgefasst werden können. (wst)