Heizungsgesetz: Hausbesitzer bekommen längere Fristen

Neue Gasheizungen bleiben wohl in vielen Fällen auch ab dem 1. Januar 2024 noch erlaubt. Woran die Ampelkoalition das koppeln will.

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Digitaler Thermostat

(Bild: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

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Das umstrittene Heizungsgesetz soll nach einer Einigung der Ampel-Koalition noch vor der Sommerpause in den Bundestag gehen – allerdings offenbar in einer abgeschwächten Fassung. Demzufolge können Gasheizungen außer in Neubaugebieten auch nach dem 1. Januar 2024 noch eingebaut werden, sofern keine kommunale Wärmeplanung vorliegt und sie auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüstbar sind.

Die Einigung ist laut Medienberichten nach einem Gespräch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) zustande gekommen. Zuvor gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionspartnern, die es unwahrscheinlich erscheinen ließen, dass das Gesetz baldmöglichst zur Beratung gegeben werden kann.

Eine kommunale Wärmeplanung nimmt Städte und Gemeinden in die Pflicht, zu planen, wie die Heizinfrastruktur klimaneutral umgebaut werden kann. Dabei sollen sie den Bürgern mitteilen, ob ihre Häuser an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können. Auf diese Weise sollen die Bürger erfahren, ob sie eine Alternative zum Kauf einer neuen Heizungsanlage bzw. künftig einer Wärmepumpe haben. Diese Pläne sollen deutschlandweit bis zum Jahr 2028 vorliegen. Danach gelten die neuen Heizungsvorschriften für alle. Auch die EU plant ein faktisches Aus für Öl- und Gasheizungen.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – dies gilt nach dem Kompromiss dann aber erstmal nur für Neubauten. Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht und dürften im Falle eines Defekts auch repariert werden.

Die Koalition einigte sich zudem darauf, die Bürger mit Fördergeldern zu unterstützen, um sie bei Neuinvestitionen nicht zu überfordern. Weitere Details nennt das Einigungspapier aber laut Medienberichten nicht.

(mki)