Heizungstausch: Weitere Gruppen können Förderanträge stellen

Mit dem 28. Mai ist der Kreis der Antragsberechtigten für die Heizungstausch-Förderung größer geworden.

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Wärmepumpe an einer Straße in Bremen

Wärmepumpe an einer Straße in Bremen

(Bild: heise online / anw)

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Die zweite Staffel der Heizungsförderung hat begonnen. Ab sofort sind auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt, ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften. Seit Ende Februar waren bisher nur Privatpersonen antragsberechtigt, die ihr eigenes Einfamilienhaus bewohnen. Diese Möglichkeit wurde bisher 27.000 Mal genutzt. Die Bundesregierung hat die Förderung zumindest für dieses Jahr zugesagt.

Die Heizungsförderung wird bei der KfW beantragt, wie es das Gesetz für Erneuerbares Heizen (Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – GEG) vorsieht. Für die Förderung weiterer Effizienzsteigerungen wie zum Beispiel Dämmung oder Fenstertausch ist weiterhin die BAFA zuständig.

Die Förderung besteht aus einer Basis von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen Zuschusskomponenten wie 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, 30 Prozent Einkommensbonus, 5 Prozent Effizienzbonus und einen Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro für bestimmte Biomasseanlagen. Die Zuschüsse können sich auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten summieren. Die einkommensabhängige Komponente der Förderung ist als höherer Fördersatz für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gedacht. Zusätzlich zur Zuschussförderung kann auch ein neuer, zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit genutzt werden.

Förderfähige Vorhaben sind unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizung und ein Wärmenetzanschluss. Diese können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Wenn das Vorhaben zwischen dem 29. Dezember 2023, dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger, und dem 31. August 2024 begonnen wird, kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Anträge werden im Kundenportal "Meine KfW" gestellt. Dafür sollten Antragsteller zunächst Experten beauftragen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen. Anschließend registrieren sie sich bei der KfW und beantragen einen Zuschuss. Wenn das Vorhaben umgesetzt ist, reichen Antragsteller bei der KfW Nachweise ein. Details dazu beschreibt ein Artikel auf heise+:

(anw)