Hersteller von DVD-Kopierprogramm verklagt Filmstudios

321 Studios hat eine Feststellungsklage eingereicht, die klären soll, dass die Firma mit ihrer Software "DVD Copy Plus" keine zentralen Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act verletzt.

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Von
  • Volker Zota

Die amerikanische Firma 321 Studios hat am gestrigen Dienstag vor einem nordkalifornischen Gericht eine Klage gegen mehrere Hollywoodstudios eingereicht -- darunter MGM, Universal, Warner und die Sony-Filmstudios. Die Firma will gerichtlich feststellen lassen, dass ihre DVD-Backupsoftware "DVD Copy Plus" keine zentralen Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletzt oder ihre Kunden unrechtmäßig darin unterstützt, Raubkopien von DVDs anzufertigen. Das Programm dient dazu, "Sicherungskopien" von DVDs im DivX-Format oder als Video CD (VCD) anzufertigen. Die Filmstudios haben laut 321 Studios unter Berufung auf den DMCA damit gedroht die Firma zu verklagen, falls diese "DVD Copy Plus" weiterhin vertreibt.

Nach Meinung der Anwältin Daralyn J. Durie von 321 Studios könnte sich die Feststellungsklage "zu einem wegweisenden Fall mit Implikationen für alle Arten digitaler Inhalte entwickeln". Sie ist der Ansicht, dass es grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem DMCA gebe. Insbesondere würde der DMCA, der sich ihrer Ansicht nach gar nicht mit der US-amerikanischen Verfassung in Einklang bringen lasse, stark in die Privatsphäre eingreifen, indem er Konsumenten daran hindere, Sicherungskopien ihrer DVDs anzulegen. Zudem bestünde in dieser Hinsicht kein Unterschied zwischen Audio-CDs und DVDs. Von Ersteren darf man auch in den USA Sicherungskopien anlegen. Ganz so sicher scheint sich die Firma ihrer Sache aber nicht zu sein: 321 Studios bittet im Rahmen einer Online-Petition "Let me copy my DVDs" um Unterstützung.

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regulierung des Urheberrechts dürften auch in Deutschland Anbieter kommerzieller DVD-Backupsoftware -- wie GDatas (DaViDeo) und S.A.D. (MovieJack) -- unter Zugzwang geraten. Der diskutierte Referentenentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass Software, die Kopierschutzmechanismen umgeht, nicht vertrieben werden darf.

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