Hessen muss Videokonferenz-System für hunderttausende Schüler neu ausschreiben

Hessen möchte ein neues Videokonferenzsystem für seine 2.000 Schulen kaufen. Die erste Vergabe war rechtswidrig. Zurück zum Start, sagt das OLG Frankfurt.

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Naturwissenschaftlicher Unterricht einer Lehrerin ist auf einem Laptop-Bildschirm zu sehen, davor sitzt eine Schülerin

(Bild: Shutterstock.com)

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Im Streit über die Auftragsvergabe für ein landesweites Videokonferenzsystems an Hessens 2.000 Schulen muss das Land eine juristische Niederlage einstecken. Die Beschaffung eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems könne nicht auf Basis der bestehenden Vergabeunterlagen erfolgen. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Donnerstag mitgeteilt (Az. 11 Verg 6/21).

Das Land müsse seine Ausschreibungsunterlagen überarbeiten. Wie das OLG mitteilt, ist das Verfahren auf den Stand der Ausschreibung zurückgesetzt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Der Nachprüfungsantrag eines bei der ersten, vergaberechtswidrigen Ausschreibung unterlegenen Anbieters eines Videokonferenz-Systems war also erfolgreich.

Schon die Vergabekammer hatte die Vergabe für unzulässig erachtet, was der Senat nun bestätigt: Zu den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung gehört demnach jedenfalls eine Mindestanzahl an gleichzeitig unterstützten Videokonferenzräumen (diese repräsentieren die Klassenzimmer), in denen im Webbrowser alle Teilnehmer in Klassenstärke sichtbar sein müssen. Die Referenz des Bieters, der nach Einschätzung des Landes den Zuschlag hätte erhalten sollen, habe keine im Ansatz vergleichbare Leistung zum Gegenstand gehabt.

Das Videokonferenzsystem soll Datenschutz-konform zuverlässig Distanzunterricht ermöglichen, wenn Präsenzunterricht nicht stattfinden kann. 200.000 Schüler sollen gleichzeitig teilnehmen können, in Spitzenzeiten sogar 450.000. Das zuständige Kultusministerium des Landes Hessen kündigt an, die Vorgaben aus der Gerichtsentscheidung bei der europaweiten Neuausschreibung umzusetzen.

Das Verfahren werde Anfang 2022 zügig neu aufgenommen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums: "Wir streben an, dass die Schulen spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres das landesweite Videokonferenzsystem verwenden können." Den Schulen entstehe durch die Verzögerung kein Nachteil, da sie auf bestehende Videokonferenzsysteme zurückgreifen könnten. (mit Material der dpa)

(ds)