Hochschulen sollen mehr von Patenten profitieren

Eine Änderung des so genannten "Arbeitnehmererfindungsgesetzes" soll "brachliegendes Innovationspotenzial an Hochschulen mobilisieren".

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Von
  • Wolfgang Stieler

Eine am gestrigen Donnerstag in Kraft getretene Änderung des so genannten "Arbeitnehmererfindungsgesetzes" soll "brachliegendes Innovationspotenzial an deutschen Hochschulen mobilisieren". Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums erlaubt die Änderung nun auch den Hochschulen, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren. Bisher hatten allein die Forscher und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten.

In der Vergangenheit sei von diesem Recht allerdings viel zu selten Gebrauch gemacht worden und damit die Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen, beklagt das Wissenschaftsministerium. Mit dem novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen und Erfinder an den Hochschulen künftig 30 Prozent der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70 Prozent der Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält. Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung werde jetzt mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür sollen bis 2003 rund 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. (wst)