Hoher Datenschutzstandard bei polizeilicher EU-Kooperation gefordert

Die europäische Datenschutzkonferenz macht sich angesichts des Ausbaus von Ermittlungsdatenbanken wie dem Schengen- oder Visa-Informationssystem und der TK-Vorratsdatenspeicherung für mehr Kontrolle stark.

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Die europäische Datenschutzkonferenz hat sich bei ihrem Treffen Anfang der Woche in Budapest für bessere Kontrollmöglichkeiten über die Kooperation der Strafverfolger in der EU stark gemacht. In einer verabschiedeten Erklärung erinnern die europäischen Datenschutzbeauftragten die EU-Mitgliedsstaaten daran, "dass der Austausch persönlicher Informationen zwischen ihren Strafverfolgungsbehörden nur auf der Basis hoher und harmonisierter Datenschutzstandards auf der europäischen Ebene und in allen teilnehmenden Staaten zulässig ist". Andernfalls könne man in Situationen geraten, in denen selbst minimale Datenschutzauflagen nicht respektiert würden.

Schon im vergangenen Jahr hatten die Datenschützer auf ihrer damaligen Konferenz in Krakau darauf hingewiesen, dass sie die bestehenden rechtlichen Instrumente zur Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre im Ermittlungsbereich nicht für ausreichend halten. Sie begrüßten daher jüngst den Entwurf der EU-Kommission für einen EU-Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Bereich der inneren Sicherheit.

Mit dem Gesetzesvorhaben will Brüssel die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch Strafverfolger gewährleisten. Es soll sicherstellen, dass nur berechtigte internationale Stellen und Drittländer für spezielle rechtmäßige Zwecke auf vorhandene Informationen zugreifen können. Dies geht aber beispielsweise den USA in ihrem Wunsch nach der Nutzung der Verbindungs- und Standortdaten im Telefon- und Internetbereich, die Telcos laut einer heftig umstrittenen Richtlinie in der EU künftig zwischen sechs und 24 Monate aufbewahren müssen, zu weit. Im EU-Rat gilt eine Mehrheit für den Beschluss generell als zweifelhaft.

Den Konferenzteilnehmern zufolge gibt es jedoch "keine Alternative" zu einer schnellstmöglichen Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der inneren Sicherheit in der EU. Dies sei insbesondere angesichts des laufenden Ausbaus des Schengen-Informationssystems zum SIS II, der Einrichtung eines Visa-Informationssystems sowie der angestrebten Verbesserung der "Interoperabilität" zwischen europäischen Datenbanken in den Sektoren Justiz und Inneres erforderlich. Anders sei die Balance zwischen den Befugnissen der Ermittler zum Informationsaustausch und den Freiheitsrechten der Bürger nicht zu gewährleisten. Die Datenschutzkonferenz appelliert daher auch an das EU-Parlament sowie die nationalen Volksvertretungen, in dieser Angelegenheit ihren Einfluss auf die Regierungen in den Mitgliedsstaaten geltend zu machen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstützt die Budapester Erklärung. "Mit der zu erwartenden Intensivierung des Austausches personenbezogener Informationen der Polizei- und Justizbehörden in Europa wird die Schaffung eines hohen und einheitlichen Datenschutzstandards auch für diesen Bereich immer dringender", erklärte er nach der Konferenz. Das so genannte Haager Programm von 2004, das die europaweite Verfügbarkeit von strafverfolgungsrelevanten Informationen unter den Polizei- und Justizbehörden als Ziel formuliert, mache solche Regelungen "zwingend erforderlich". (Stefan Krempl) / (jk)