Illegale Vereinbarungen: Milliardenstrafe für Apple in Frankreich

Apple hat nach Ansicht französischer Regulierer die Preise für Produkte bei Händlern künstlich hoch gehalten. Apple will die Entscheidung anfechten.

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Apple

(Bild: dpa, Mark Lennihan/AP)

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Frankreichs Wettbewerbsbehörde hat eine Rekordstrafe gegen Apple verhängt: Wegen illegaler Vertriebsvereinbarungen soll der Konzern eine Strafe in Höhe von gut 1,1 Milliarden Euro zahlen, teilte die Autorité de la Concurrence am Montag mit. Auch gegen die beiden Großhändler Tech Data und Ingram Micro wurden Strafen verhängt – sie sollen knapp 63 Millionen Euro und gut 76 Millionen Euro zahlen.

Nach Ansicht der Behörde hat Apple durch Absprachen mit den Großhändlern den Wettbewerb in Frankreich beeinträchtigt. Beim Vertrieb von Geräten hätten sich Apple und die Großhändler abgestimmt und verhindert, dass Händler untereinander konkurrieren können, das habe die Einkaufspreise für Apple-Produkte – das iPhone ausgenommen – "sterilisiert", wie die Behördenchefin Isabelle de Silva ausführte.

Apples Premium-Reseller hätten es zudem nicht riskieren können, selbst Preise zu senken und Werbeaktionen durchzuführen, deshalb hätten sich auch die Endkundenpreise auf einem bestimmten hohen Niveau eingependelt – und die Preise in den Läden des Herstellers nicht groß unterboten.

Der Hersteller habe autorisierte Dritt-Händler (Premium Reseller) zudem durch unfaire Vertragsbedingungen benachteiligt und damit zugleich die hauseigenen Ladengeschäfte bevorzugt, so die Behörde. Besonders schwer wiege, dass Apple dabei die wirtschaftliche Abhängigkeit der Premium Reseller missbraucht habe, heißt es in der Mitteilung der Wettbewerbshüter, auch deshalb habe man sich zu einer Strafe in Rekordhöhe entschieden. Die Geschäftspraktiken hätten Premium Reseller geschwächt und zu Firmenpleiten geführt – etwa von eBizcuss.

Die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde sei "entmutigend", teilte ein Apple-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber CNBC mit. Man sei damit "überhaupt nicht einverstanden" und plane, diese anzufechten. Die Entscheidung verwerfe "Jahrzehnte der Rechtssprechung" in Frankreich und könne für "Chaos" in allen Branchen sorgen, so der Konzern.

Der Fall geht zurück auf die Pleite des großen französischen Mac-Händlers eBizcuss, der 2012 Insolvenz beantragt hatte – und kurz zuvor bereits vor Gericht mit Apple stritt. Der Händler sah sich auch im Nachteil bei der Belieferung mit neuen Produkten: Apple habe die eigenen Ladengeschäfte bevorzugt mit Ware versorgt. (lbe)