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"Informationelle Erkrankung" soll offizielle ICD-Diagnose werden

Detlef Borchers

(Bild: THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antrag angenommen, die informationelle Erkrankung in den Katalog ICD-10 aufzunehmen.

Mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens kristallisiert sich ein neues Krankheitsbild heraus: die informationelle Erkrankung. Die liegt dann vor, wenn allein das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Informationen einen erheblichen Einfluss auf die medizinische Behandlung oder die Kosten der Behandlung hat. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat darum den Antrag angenommen, die informationelle Erkrankung in den Katalog medizinischer Diagnosen ICD-10-GM aufzunehmen. Nun wird der Änderungsantrag diskutiert.

Der Antrag auf Aufnahme der informationellen Erkrankung [1] (PDF) illustriert das neue Krankheitsbild mit der Corona-Warn-App [2] (CWA). Nach Darstellung des Arztes Stefan Streit [3] (PDF) verursacht die Information der CWA eine Krankheit, die ein Arzt diagnostizieren kann. Andere Formen der informationellen Erkrankung können aus ungewollt öffentlich gewordenen Gesundheitsdaten stammen, aber auch durch fehlenden Zugriff auf Gesundheitsdaten in der ärztlichen Dokumentation herrühren. Schließlich will Streit das Krankheitsbild dahin gehend ausbauen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Algorithmus zur informationellen Erkrankung führen kann.

In Deutschland sind Ärzte verpflichtet, Diagnosen nach der internationalen statistischen Klassifikation ICD-10-GM zu verschlüsseln. Auch können sie neue Diagnosen für die Klassifikation vorschlagen. Mit dem Antrag auf Aufnahme der Informationellen Erkrankung in die Klassifikation soll eine neue Diagnosegruppe entstehen, die für alle Fälle gilt, in denen falsche, fehlende oder unvollständige Datensätze und ungewollt veröffentlichte Daten zu einer informationellen Versehrtheit eines Patienten führen können.

Über die Aufnahme in den ICD-Schlüssel entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel in Absprache mit den medizinischen Fachgesellschaften. Im vergangenen Jahr wurden 46 Anträge in den aktuellen Diagnose-Schlüssel eingearbeitet [4].

(anw [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-6033187

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.dimdi.de/dynamic/.downloads/klassifikationen/icd-10-gm/vorschlaege/vorschlaege2022/icd2022-002-informationelleerkrankung.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Fragen-und-Antworten-zur-Corona-Warn-App-der-Bundesregierung-4784570.html
[3] http://affektstudios.de/download/Informationelle%20Erkrankung.pdf
[4] https://www.dimdi.de/dynamic/de/das-dimdi/aktuelles/meldung/icd-10-gm-2021-bfarm-veroeffentlicht-endgueltige-fassung/
[5] mailto:anw@heise.de