Informationsfreiheitsgesetz hat sich in Schleswig-Holstein bewährt

Im nördlichsten Bundesland haben Bürger seit Februar 2000 mehr als 2000 Informationsgesuche gestellt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In Schleswig-Holstein haben Bürger seit Februar 2000 mehr als 2000 Informationsgesuche gestellt. Dies ergibt eine Erhebung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz bei den Kommunen und Landesbehörden in Schleswig-Holstein. Dabei wandten jedoch erst 105 von 250 schleswig-holsteinischen Kommunen das Gesetz an. Ingesamt zeigen die Ergebnisse, dass die negativen Erwartungen seitens der Bundesbehörden, die sich bislang erfolgreich gegen die Einführung eines bundesweiten Informationsfreiheitsgesetzes sträubten, haltlos sind.

Informationen aus allen Verwaltungsgebieten wurden nachgefragt. Dabei galt das größte Interesse dem Bau- und Planungsbereich wie etwa die Privatisierung eines Hafens, die Finanzierung von Bauvorhaben, Auskünfte über Altlasten oder das Bauabnahmeprotokoll eines Promenadenbaus. Aber auch die Vergabe von Kindergartenplätzen, die Arbeitsbelastung der Richter am Oberlandesgericht, die landwirtschaftliche Förderpraxis, die Wirtschaftlichkeit der Kurverwaltung, Organisationsfragen bei der Polizei oder die Arbeitsweise der Tierschutzbehörden interessierte die Bürger.

In über 90 Prozent der Fälle gewährten die Behörden Akteneinsicht. Wenn keine Auskünfte erteilt wurden, lag dies zum einen daran, dass sie bei der Behörde gar nicht vorhanden waren oder dass personenbezogene Daten betroffen waren. Die von vielen befürchteten Abgrenzungsfragen gegenüber anderen Regelungen stellten sich kaum. Nur in 50 der über 2000 Fälle stellte sich die Frage, ob ein anderes Spezialgesetz wie die Gemeindeordnung oder das Umweltinformationsgesetz einschlägig sein könnte.

Die Behörden arbeiteten flotter als vom Gesetz verlangt. Über 90 Prozent der Anträge wurde binnen einer Woche entschieden. Nur bei 2 Prozent musste die Frist über einen Monat hinaus verlängert werden. Die Arbeitsbelastung der Behörden hielt sich dabei in Grenzen. Die meisten Kommunen hatten nicht mehr als fünf Gesuche zu bearbeiten. Kulant zeigten sich die Behörden auch in punkto Gebühren und Auslagen: Überwiegend wurden die Informationen kostenlos gegeben.

"Negative Konsequenzen aus der größeren Offenheit der Behörden sind nicht bekannt geworden", heißt es im Erhebungsbericht. Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Helmut Bäumler zeigte sich erfreut: "Schleswig-Holsteins Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre neuen Rechte zunehmend in Anspruch und die Verwaltung beweist bislang beim Umgang mit der neuen Offenheit Souveränität und Umsicht." (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)