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Innenministerium: Feldtest zum Fingerabdruck im ePass lÀuft reibungslos

Detlef Borchers

Die Akzeptanz zur Abgabe des Fingerabdruckes sei in der Bevölkerung vorhanden, heißt es im Bundesinnenministerium zu den seit 1. MĂ€rz durchgefĂŒhrten Feldtests fĂŒr die Ausweitung der im ePass gespeicherten biometrischen Merkmale.

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums lĂ€uft der am 1. MĂ€rz gestartete Feldtest [1] zur Aufnahme von FingerabdrĂŒcken im elektronischen Reisepass (ePass) problemlos. Die Akzeptanz zur Abgabe des Fingerabdruckes sei in der Bevölkerung vorhanden. Nur vereinzelt fragten Antragsteller nach, was mit den abgenommenen FingerabdrĂŒcken passiert. Die meisten freuten sich ĂŒber den Preisnachlass von 5 Euro, mit dem MeldeĂ€mter die Testteilnahme "vergĂŒten".

Beim laufenden Feldtest werden die AbdrĂŒcke testeshalber nur im Meldeamt gespeichert, danach zur Bundesdruckerei ĂŒbermittelt, dort aber nicht auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Nach Beendigung des Feldtestes werden die Daten gelöscht. Antragsteller, die absolut keinen Fingerabdruck abgeben wollen, mĂŒssen bei den fĂŒr den Feldtest ausgewĂ€hlten Kommunen fĂŒr einen neuen Pass bis zum Ende des Tests am 1. Juli warten. Dann wird bis zum 31. Oktober nur das Gesichtsbild fĂŒr den Antrag eines neuen Passes verlangt und auf den RFID-Chip des Passes kopiert.

Allerdings ist nach Auskunft des Ministeriums der Test noch nicht in allen freiwillig teilnehmenden MeldeĂ€mtern angelaufen, die vom Innenministerium ausgewĂ€hlt worden sind. Als Grund werden unterschiedliche Anpassungsarbeiten der IT-Systeme genannt. In Niedersachsen werden beispielsweise die FingerabdrĂŒcke in Oldenburg, Buxtehude, Garbsen, Cloppenburg und Rinteln abgenommen. In Nordrhein-Westfalen sind Aachen, Bergkamen, Leverkusen, Rheine und Duisburg mit von der Partie.

Erst nach Änderung des Passgesetzes kann die Speicherung der FingerabdrĂŒcke im Reisepass und in den 5300 deutschen Passregistern zum 1. November 2007 erfolgen. Derzeit ist das Passgesetz noch nicht verabschiedet, weil es noch den Bundestag passieren muss. Im Dezember hatte das Bundeskabinett dem Passgesetz zugestimmt und dabei das Gesetz erheblich verschĂ€rft. In der ursprĂŒnglichen Gesetzesvorlage war die Abfrage der elektronischen Passregister, der so genannte "Onlineabruf" durch die Behörden, auf die Ermittlung von Fahrzeughaltern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beschrĂ€nkt. Das Bundeskabinett hatte die Abfrage allgemein auf Straftaten ausgedehnt [2]. Der Onlineabruf soll ĂŒber den Namen erfolgen und liefert als Treffer die Datei mit dem Lichtbild.

Im Bundesinnenministerium betont man, dass weder der umgekehrte Weg einer Gesichtsfahndung noch eine Rasterfahndung technisch möglich sei. Im Zuge der Föderalismusreform, in der das Melderecht nicht lĂ€nger Sache der BundeslĂ€nder ist, arbeiten die Juristen an einem Gesetzentwurf fĂŒr ein Bundesmelderegister, das von den Strafverfolgungsbehörden benutzt werden soll. Noch sind in dem entsprechenden Entwurf die Personenbilder und die demnĂ€chst gespeicherten FingerabdrĂŒcke des Passregisters vom Melderegister getrennt.

Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund [3]:

(Detlef Borchers) / (jk [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-168673

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Feldtest-fuer-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Reisepaesse-startet-150920.html
[2] https://www.heise.de/news/Online-Zugriff-auf-Passbilder-und-Fingerabdruecke-sorgt-weiter-fuer-Wirbel-166957.html
[3] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Die-Auseinandersetzung-um-Ausweise-mit-digitalisierten-biometrischen-Merkmalen-302400.html
[5] mailto:jk@heise.de