Investitionsschutz für die Glasfaserpläne der Telekom soll ins TKG

Das Bundeswirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 51 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Richard Sietmann

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am heutigen Dienstag den Referentenentwurf des Änderungsgesetzes zum Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. In dem Entwurf des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" geht es neben verbraucherpolitische Verbesserungen vor allem um die Umsetzung jenes Passus im Koalitionsvertrag, in dem die Regierungsparteien für die Glasfaserpläne der Deutschen Telekom – ohne sie beim Namen zu nennen – einen Investitionsschutz vereinbart hatten: "Die Koalitionsparteien werden zur Sicherung der Zukunft des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze schaffen. Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen, um für den Investor die notwendige Planungssicherheit herzustellen".

Im Klartext: Die Deutsche Telekom soll mit dem neuen Netz unbeschadet von Preisauflagen und Öffnungsklauseln für Konkurrenten in den Markt gehen können. Der heute veröffentlichte Referentenentwurf vermeidet allerdings jeden Anschein, als handele es sich bei dem Änderungsvorhaben um eine "Lex Telekom". Vielmehr sollten grundsätzlich neue und sich abzeichnende Märkte, auf denen Marktmacht auf Grund von Vorreitervorteilen besteht, nicht für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. "Die Einbeziehung neuer Märkte in die Marktregulierung", heißt es in dem vorgeschlagenen Paragrafen 9a, "soll in der Regel nur erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird". Bei der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit, zu der sie qua Amt verpflichtet ist, und der Ergreifung etwaiger Auflagen, habe "die Bundesnetzagentur die Verhältnismäßigkeit der Festlegungen unter besonderer Berücksichtigung der Ziele, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen, zu berücksichtigen".

Eine verfrühte Regulierung, heißt es erläuternd aus dem Wirtschaftsministerium, würde die Wettbewerbsbedingungen unverhältnismäßig beeinflussen und damit letztlich Investitionen in Innovationen verhindern. "Wir können nicht auf ein konkretes Investitionsvorhaben eines einzelnen Unternehmens abheben", bemühte sich jedoch am heutigen Dienstag ein Vertreter des BMWi zugleich darum, die Grundsätzlichkeit und Neutralität der Regelung herauszustellen. Er betonte, es ginge nur um eine klarstellende "Leitplanke" für die Bundesnetzagentur. Die konkrete Frage, ob es sich bei den Glasfaser-Ausbauplänen der Telekom um einen "neuen Markt" handele, sowie ob und in welcher Form sie tätig werde, müsse diese "nach pflichtgemäßem Ermessen" beantworten.

Die Verbände, Unternehmen und – wegen der Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates – die Bundesländer haben jetzt bis zum 1. März Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor im April das Kabinett über den Entwurf befindet und das parlamentarische Verfahren einleitet. "Wenn alles gut läuft", meinte ein Vertreter des BMWi heute optimistisch, "könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause durchkommen". (Richard Sietmann) / (jk)