Italien darf Google, Amazon und Airbnb keine Extra-Vorschriften auferlegen

Italien legte Online-Diensten wie Google, Amazon, Expedia und Airbnb Sondervorschriften auf. Dies ist nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilt der EuGH.

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(Bild: Hybrid Gfx/Shutterstock.com)

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Schlappe für Italien: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Land US-Onlinediensten, die ihren Europasitz in anderen Mitgliedsstaaten haben, im eigenen Land keine zusätzlichen Vorschriften machen darf. Ein italienisches Gericht rief zuvor den EuGH an. Geklagt hatten Amazon, Airbnb, Expedia und Google.

Italien hatte in Jahren 2020 und 2021 neue Vorschriften erlassen, die die Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten erhöhen sollen. Dienste, die nicht in Italien niedergelassen sind, sollten sich dafür in ein Register namens ROC eintragen lassen und einen jährlichen Beitrag an die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde AGCOM zahlen. Die Anbieter wurden ferner dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre wirtschaftliche Lage zu informieren und weitere Daten auszuhändigen.

Bei einem Verstoß drohten den Unternehmen empfindliche Strafen: Laut EuGH mindestens zwei Prozent und höchstens fünf Prozent des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres.

Die betroffenen Anbieter haben mit Ausnahme von Expedia Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, namentlich Luxemburg oder Irland. Sie klagten gegen die italienischen Vorschriften, da diese ihrer Ansicht nach gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs und damit gegen EU-Recht verstoßen.

Der EuGH schloss sich dieser Sichtweise an. Nach der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sei der Herkunftsmitgliedstaat der Gesellschaft für die Vorschriften zuständig. Andere Mitgliedsstaaten dürften für die Erbringung der Dienste im eigenen Land keine weiteren Beschränkungen auferlegen. In den einzelnen Verfahren müssen jetzt im nächsten Schritt noch die zuständigen Gerichte in Italien urteilen.

(mki)