Jedes dritte CE-Zeichen beanstandet

Seit dem 1.

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Von
  • Frank Möcke

Seit dem 1. Januar 1996 müssen Hersteller und Importeure von Geräten mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen durch Anbringen des CE-Zeichens verbindlich erklären, daß ihr Produkt den Vorgaben der "Europäischen Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit" entspricht.

Das Bundesamt für Telekommunikation (BAPT) als Ausführungsbehörde hat im letzten Jahr damit begonnen, Geräte entsprechend zu überprüfen.

Nach einem Schlüssel, der sich an Produktnormen und dem Marktvolumen orientiert, haben rund 100 Prüfer bis heute 10 000 Geräte begutachtet. Geplant ist, jährlich das Vierfache einer Augenscheinprüfung zu unterziehen. Eine meßtechnische Prüfung erfolgt lediglich bei etwa 2000 Geräten.

Ein Drittel der Geräte hat das BAPT beanstandet, zumeist, weil deren Kennzeichnung mangelhaft gewesen ist (61 Prozent) oder weil das CE-Zeichen nicht oder zu Unrecht angebracht worden war (28 Prozent). Nur jedes zehnte beanstandete Gerät wies auch technische Mängel auf.

Die Zahl der geprüften Computer und Computerbausteine wurde nicht gesondert ausgewiesen, auf Anfrage hieß es, daß derartige Geräte aber repräsentativ einbezogen worden seien.

Bei Verstößen stellt die Behörde in der Regel "Gebühren und Auslagen" von 1000 DM in Rechnung. Kommt es zu einer Abmahnung, werden bis zu 10 000 DM fällig, Bußgelder reichen bis an die 100 000-Mark-Grenze heran. (fm)