Jugendschutz: Landesanstalt für Medien NRW erfolgreich gegen Pornoportale

Die Landesanstalt für Medien in NRW gewinnt Jugendschutzverfahren gegen reichweitenstarke Pornoseiten – die Altersverifikation für Zugang ist demnach notwendig.

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(Bild: Dmitri Ma/Shutterstock.com)

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Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) hat ein Verfahren gegen zwei zum Pornounternehmen Mindgeek gehörende Betreiber dreier reichweitenstarken Pornoseiten mit Sitz in Zypern gewonnen. Die Betreiber hatten gegen die LfM geklagt, da diese ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt hatte, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten.

Damit hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine Eilentscheidungen von November 2021 auch in der Hauptsache bestätigt. Demnach müssen sich auch Pornoseitenbetreiber aus dem EU-Ausland an das deutsche Jugendschutzrecht halten und ein System zur Altersverifikation einsetzen.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass nicht das zypriotische Recht gelte. Demzufolge können die Beitreiber der Webseiten dem "Verbreitungsverbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten", wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Anfang April hatte es noch offene Fragen in dem Rechtsstreit gegeben.

Der von den Betreibern angefochtene Bescheid der LfM verstoße "weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder EU-Recht", schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Bereits seit 2019 hatte die LfM den Betreibern untersagt, auch in Deutschland pornografische Inhalte im Internet ohne Altersverifikation anzubieten. Nach Angaben der LfM soll auch in Frankreich eine Altersverifikation eingeführt werden. In weiteren Ländern wie Luxemburg werde dies ebenfalls geprüft.

Das Gericht und die Landesmedienanstalt sind der Ansicht, dass Kindern und Jugendlichen "ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten" drohen. Studien hätten zudem geeignet, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendliche schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert hatte. Lediglich ein Viertel der Eltern nutze Programme, um derartige Inhalte zu blockieren. Daher sollen jetzt die Anbieter sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu pornografischen Inhalten haben.

Die Unternehmen können wegen der Urteile noch in Berufung gehen. Dann würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. "Eine weitere Missachtung der Entscheidung" werde Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, jedoch "nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten".

(mack)