Juristischer Erfolg für Internet-Unternehmer Falk

Der in Untersuchungshaft sitzende Hamburger Internet-Unternehmer Alexander Falk konnte im Streit um sichergestellte Millionen einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht verbuchen.

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  • dpa

Der in Untersuchungshaft sitzende Hamburger Internet-Unternehmer Alexander Falk hat im Streit um sichergestellte Millionen einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Unrecht 532 Millionen Euro aus Falks Vermögen vorläufig sichergestellt. Das gab das oberste Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Es beanstandete die Maßnahme als unverhältnismäßig und hob somit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts vom vergangenen Jahr auf.

Das Hamburger Gericht hatte im Zusammenhang mit dem Betrugsvorwurf gegen Falk beim Verkauf seiner ehemaligen Internet-Firma Ision AG das Geld zur Sicherung etwaiger Gläubigeransprüche vorläufig eingefroren. Das Verfassungsgericht beanstandete die Maßnahme als Eingriff in das Eigentumsrecht, weil ein Großteil der Summe nicht Falk persönlich, sondern mehreren an dem Geschäft beteiligten Unternehmen zugeflossen war. Das Landgericht muss nun erneut entscheiden. (Aktenzeichen 2 BvR 1136/03 -- Beschluss von 14. Juni 2004).

"Wir prüfen nun, ob die Pfändungen und Arreste gegebenenfalls aufgehoben werden", sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Auf das Strafverfahren habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch keine Auswirkungen. Nach Gerichtsangaben ist noch nicht entschieden, ob das Hauptverfahren gegen Falk eröffnet wird.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im April Anklage wegen schweren Betrugs gegen Falk erhoben. Ihm wird vorgeworfen, durch Scheinumsätze den Aktienkurs der Ision AG kurz vor deren Verkauf 2001 künstlich in die Höhe getrieben zu haben. Falk hatte einen Verkaufspreis von 812 Millionen Euro von der britischen Energis plc. erzielt, die das Geschäft nicht überlebte. Das Landgericht Hamburg hatte bereits im Juni 2003 den "dinglichen Arrest" von 532 Millionen Euro angeordnet, weil der tatsächliche Wert der Ision AG zum Zeitpunkt des Verkaufs von Wirtschaftsprüfern auf 280 Millionen Euro geschätzt worden sei.

Die Karlsruher Richter monierten, dass der Verkaufspreis nur in Höhe von gut 10 Millionen Euro persönlich an Falk geflossen sei, der 1,26 Prozent der Ision-Aktien hielt. Der Löwenanteil ging an die damalige Mehrheitseignerin Distefora AG. Zwar habe Falk als Präsident des Verwaltungsrats der schweizerischen Distefora "die faktische Zugriffsmöglichkeit auf den Verkaufserlös" gehabt. Zudem war er über eine GmbH zu 34 Prozent an dem Unternehmen beteiligt. Geldflüsse an ein Unternehmen seien aber -- trotz seiner Zugriffsmöglichkeit -- nicht ohne weiteres mit privaten Vermögensvorteilen gleichzusetzen, die Voraussetzung einer vorläufigen Sicherstellung der Summe bei Falk selbst seien. Die 3. Kammer des Zweiten Senats wies allerdings auf eine Vorschrift hin, nach der Geld auch bei Unternehmen sichergestellt werden kann, die von solchen Geschäften profitiert haben.

Der Unternehmer Falk hatte von seinem Vater den gleichnamigen Stadtplan-Verlag geerbt und 1995 verkauft; seither haben seine Unternehmungen nichts mehr mit dem renommierten Stadtplan-Verlag zu tun. Mit dem Erlös aus dem Verkauf entfaltete er allerlei unternehmerische Aktivitäten in den Bereichen Internet, Mobilfunk, Software, Rundfunk und Informationstechnik. Die meisten Firmen, an denen Falk beteiligt war, sind mittlerweile entweder vom Markt verschwunden oder haben neue Besitzer. (dpa) / (jk)