Justizministerium will Online-Stalking und Rachepornos schärfer ahnden

Der Straftatbestand des Nachstellens soll laut einem Referentenentwurf ausgeweitet, digitales Stalking im Netz inklusive "Revenge Porn" verboten werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 36 Kommentare lesen
Erschrockene Frau mit Handy

(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Zur "effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen" hat das deutsche Bundesjustizministerium am Dienstag einen Referentenentwurf für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt. Damit soll insbesondere Cyberstalking – also die oft mit sexuellem Hintergrund erfolgende Belästigung im Internet – besser erfasst und das Nachstellen insgesamt härter bestraft werden können. Vor einem Kabinettsbeschluss können nun Länder und Verbände Stellung nehmen.

Strafverfolger müssen Verdächtigen bisher beständiges Stalking nachweisen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers massiv zu beeinträchtigen. Diese Hürde will das Justizressort auf Basis einer Evaluation senken: In Paragraf 238 des Strafgesetzbuches (StGB) soll "beharrlich" durch "wiederholt" und "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.

Der Strafrahmen wird dem Plan nach prinzipiell weiter Haft bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Für besonders schwere Fälle wie länger anhaltende Nachstellungen oder körperliche Angriffe soll aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden können.

Unter Stalking fallen etwa Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, das Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz sowie Warenbestellungen unter Namen von Opfern. Auch wer Dritte veranlasst, Kontakt zum Opfer etwa über gefälschte Profile auf Single-Portalen aufzunehmen, kann sich laut dem Entwurf künftig strafbar machen. Ausdrücklich erfasst werden soll zudem die Verbreitung von Bildaufnahmen des Opfers oder ihm nahestehender Personen.

Vor allem ein Veröffentlichen intimer Fotos ehemaliger Beziehungspartner sei derart häufig, dass für das Phänomen mit "Revenge Porn" respektive "Racheporno" bereits feste Begriffe bestünden, begründet das Ministerium die Initiative. Dies werde von Opfern teils "als derart verheerender Eingriff in die Intimsphäre empfunden", dass "nicht wenige in ihrer Ohnmacht und Verzweiflung Suizidversuche unternehmen".

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte: "Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen." Es müssten daher mehr Fälle vor Gericht kommen und die Täter "konsequent zur Verantwortung gezogen werden".

(ds)