KI-Training mit Büchern: OpenAI mit Teilerfolg bei Copyright-Klage von Autoren

Ein Gericht weist einige Punkte einer Autoren-Klage wegen Nutzung von Büchern für KI-Training ab. Der Vorwurf der direkten Urheberrechtsverletzung aber bleibt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Laptop auf Buch mit vielen Symbolen

(Bild: Black Jack/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer

Ein kalifornisches Bezirksgericht hat etliche Punkte einer Klage namhafter US-Autoren gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen. Die Kläger werfen dem Microsoft-Partner vor, ungefragt Copyright-geschützte Werke der Autoren kopiert, für das Training seiner GPT-Sprachmodelle genutzt und sich daran bereichert zu haben. Letzteres bezeichnet die Richter zwar als unbegründet, aber der Vorwurf der direkten Urheberrechtsverletzung bleibt anhängig.

Die Autoren werfen OpenAI vor, dass der auf den Sprachmodellen Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Chatbot ChatGPT ihre Werke auswendig kenne und könne sie auf Anfrage korrekt zusammenfassen. Zudem schreibe er auf Zuruf Texte im Stile der Kläger, auch unter Verwendung bestimmter, eindeutiger Phrasen aus deren Werken. Das würde belegen, dass der KI-Chatbot die Bücher kopiert habe.

Die Klage der US-Autoren gegen OpenAI wegen Copyright-Verletzung kombiniert die Beschwerden der Komödiantin Sarah Silverman mit den denen der Schriftsteller Christopher Golden, Richard Kadrey und Paul Tremblay. Neben dem Copyright-Verstoß verletze OpenAI den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), weil es notwendige Angaben über Originalurheber, Buchtitel, Nutzungsbedingungen und so weiter unterschlägt, wenn ChatGPT neue Texte im Stile bestimmter Autoren zusammenstellt.

Diese Texte stellen nach Ansicht der Kläger Ableitungen der Originalwerke dar; die Unterschlagung der Copyright-Angaben sei für sich genommen rechtswidrig. Weiterhin erhebt die Klage juristische Vorwürfe wegen unlauteren Wettbewerbs nach kalifornischem Recht, unerlaubte Handlungen aus Fahrlässigkeit und ungerechtfertigte Bereicherung.

OpenAI hatte beim US-Bundesbezirksgericht im nördlichen Kalifornien die Abweisung aller Klagepunkte bis auf den ersten, die direkte Urheberrechtsverletzung, beantragt und Richterin Araceli Martínez-Olguín hat dieses jetzt bestätigt. Sie wies die Ansprüche wegen DMCA-Verstößen, Fahrlässigkeit und ungerechtfertigter Bereicherung zurück. Der Vorwurf unlauteren Wettbewerbs, weil OpenAI keine Erlaubnis zur Nutzung der Werke für die eigene Gewinnerzielung eingeholt hat, bleibt wie die Urheberrechtsverletzung allerdings bestehen.

Die Richterin zeigte sich nicht überzeugt davon, dass OpenAI absichtlich Urheberrechtsvermerke wie den Buchtitel unterbunden habe und dass den Autoren wirtschaftliche Schäden entstanden wären. Die Beschwerden der Schriftsteller würden nicht umfassen, dass die Beklagte die Werke reproduziert und verkauft habe. Das Risiko "zukünftiger Schäden geistigen Eigentums" sei zu spekulativ, um dies zu berücksichtigen. Zudem hätten die Autoren die Ähnlichkeit von Buchinhalten und ChatGPT-Antworten nicht ausreichend belegt.

Die Autoren können ihre Beschwerden noch bis 13. März nachbessern, um Lücken in ihren Argumentationen zu schließen. OpenAI hat gleichzeitig ebenfalls noch die Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen. Die Verhandlungen über die eigentliche Urheberrechtsverletzung gehen derweil weiter. Die Klage wird geführt am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien unter den Az. 23-cv-03223-AMO und 23-cv-03416-AMO.

(fds)