Kanadisches Gericht zu Huawei-Finanzchefin: Betrug ist auch in Kanada illegal

Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou muss in ihrem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA einen RĂĽckschlag hinnehmen. Das Verfahren geht weiter.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 50 Kommentare lesen
Kanadisches Gericht zu Huawei-Finanzchefin: Betrug ist auch in Kanada illegal

(Bild: Paul2015/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou droht weiterhin die Auslieferung von Kanada an die Vereinigten Staaten. Die Managerin hatte argumentiert, das ihr von den USA vorgeworfene Verhalten sei unter kanadischem Recht nicht strafbar, weshalb eine Auslieferung unzulässig sei. Wanzhou war so siegessicher, dass sie bereits am Wochenende Jubelfotos auf den Stufen des Gerichtsgebäudes in Vancouver gemacht hatte. Doch die Rechnung ging nicht auf: Betrug ist auch in Kanada verboten.

Das ist der Tenor der Entscheidung des zuständigen Supreme Court der Provinz Britisch-Kolumbien. Die USA werfen Wanzhou vor, gegenüber vier Banken unwahre Angaben über Iran-Geschäfte ihres Konzerns gemacht zu haben, um das US-Handelsembargo gegen den Iran umgehen zu können. Kanada unterstützt dieses Handelsembargo ausdrücklich nicht. Das tut laut Gericht aber nichts zur Sache: Kern des Vorwurfs seien bewusst falsche Angaben gegenüber den Banken, was auch in Kanada verboten sei – nicht das Motiv für solchen Betrug.

Damit wird sich die Entscheidung, ob Wanzhou ausgeliefert wird, noch länger hinziehen. Die Frau beteuert ihre Unschuld. Sie ist die älteste Tochter von Huawei-Gründer Ren Zhengfei. Am 1. Dezember 2018 war sie beim Umsteigen auf dem Flughafen Vancouver festgenommen worden. Nach Hinterlegung einer Kaution wurde sie mit einer elektronischen Fußfessel freigelassen. Seither lebt sie mit ihrer Mutter und privatem Sicherheitsdienst in zwei großen Anwesen in Vancouver.

Bevor es zur Auslieferung kommen kann, muss das Gericht noch den Vorwurf der Angeklagten untersuchen, dass ihre Rechte bei der Festnahme missachtet worden seien. Schließlich muss der Justizminister Kanadas darüber entscheiden, ob die Auslieferung an die Vereinigten Staaten "ungerecht oder unterdrückerisch" wäre.

China übt starken Druck auf Kanada aus und fordert die Rückkehr der Frau in die Volksrepublik. Kurz nach Wanzhous Festnahme wurden zwei Kanadier in China unter dem Vorwurf der Spionage inhaftiert, ein ehemaliger Diplomat und ein Geschäftsmann. Im Unterschied zu der Huawei-Managerin sitzen sie in einem Gefängnis und haben kaum Zugang zu Anwälten oder Familienmitgliedern. Inzwischen wurden zwei weitere Kanadier in China wegen versuchten Drogenschmuggels zum Tode verurteilt.

Hinzu kommen Importbeschränkungen für kanadische Waren wie Schweinefleisch und Rapsöl. Die kanadische Regierung weist die Volksrepublik China regelmäßig darauf hin, dass kanadische Gerichte unabhängig sind. Die Regierung könne den gerichtlichen Teil des Auslieferungsverfahrens daher nicht beeinflussen.

(ds)