Kein Schadensersatz wegen Kauf von UMTS-Lizenzen
Nach dem Urteil des Bonner Landgerichtes habe die Telekom offensichtlich eigenstÀndig beim Kauf der UMTS-Lizenzen gehandelt und nicht auf Druck des MehrheitsaktionÀrs Bundesrepublik Deutschland.
Das Bonner Landgericht hat die Klage eines Telekom [1]-AktionĂ€rs gegen den Bund auf teilweise RĂŒckzahlung der Gelder [2] aus den UMTS-Lizenzen abgewiesen. Die Richter sahen in ihrer Entscheidung vom Mittwoch keine Anhaltspunkte fĂŒr einen Schadensersatzanspruch. Nach Ansicht des KlĂ€gers war die Versteigerung der Mobilfunk-Lizenzen im August 2000 nicht rechtmĂ€Ăig. Laut Aktiengesetz dĂŒrfe ein Mutterunternehmen (Bund) eine Tochter (Telekom) nicht dazu veranlassen, ein nachteiliges GeschĂ€ft zu machen.
Der KlĂ€ger hat nach Ansicht der Richter jedoch nicht belegen können, dass die Telekom durch die Ersteigerung von Lizenzen in Höhe von 8,5 Milliaren Euro Schaden erlitten hat -- nicht zuletzt auch deshalb, weil das UMTS-GeschĂ€ft noch laufe. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die Bundesrepublik als MehrheitsaktionĂ€r den Telekom-Vorstand damals unter Druck gesetzt habe, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Es gebe genĂŒgend Hinweise, dass der Telekom-Vorstand eigenstĂ€ndig gehandelt habe.
FĂŒr den KlĂ€ger steht auĂer Frage, dass die damaligen Milliardenkosten mit zur hohen Verschuldung des Konzerns fĂŒhrten und damit auch die Talfahrt der Telekom-Aktie ausgelöst wurde. (dpa) / (bbu)
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