Keine Einigung bei Vorratsdatenspeicherung in Sicht
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Kompromissvorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zurückgewiesen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann warf ihr Verantwortungslosigkeit vor.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Kompromissvorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung vorerst zurückgewiesen. Es liege kein Konzept des Ressortkollegen im eigenen Hause vor, erklärte ein Sprecher der FDP-Politikerin gegenüber heise online. Falls es ein solches gäbe, könne man es genauer prüfen. Die Ministerin sei aber nach wie vor gegen eine anlasslose und verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren. Sie bevorzuge als Alternative die unter anderem von der Telekommunikationswirtschaft ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Regelung, bei der Verbindungs- und Standortdaten in konkreten Verdachtsfällen auf Zuruf der Strafverfolger "eingefroren" werden sollen.
Ähnlich äußerte sich Hartfrid Wolff, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion. Er sei zwar für konstruktive Lösungen zu haben, sagte der Liberale. Wichtig sei es aber, von der allgemeinen Speicherung aller Daten wegzukommen. Von der von seiner Partei hochgehaltenen "Quick Freeze"-Methode wolle er sich daher noch nicht verabschieden. Der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, betonte, dass die Telekommunikationsbewegungen der Bürger nicht ohne konkrete Verdachtsmomente gespeichert werden dürften. Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis) forderte eine "eindeutige Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung" durch die FDP.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte heise online, er fände es prinzipiell gut, wenn Bewegung in die Debatte käme. Es wäre aber zuwenig, wenn der Innenminister nur eine abgestufte Aufbewahrung von Standortdaten und Zugriffsbeschränkungen anböte. Schaar hat sich ebenfalls für ein Einfrieren von Verbindungsinformationen ausgesprochen. Dabei plädiert er für eine Plus-Variante, die mit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten für ein oder zwei Wochen verknüpft ist, um den Sorgen der Strafverfolger aufgrund mangelnder Datenbestände entgegenzuwirken.
Derweil griff Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann die Bundesjustizministerin scharf an. Er warf der FDP-Politikerin "Verantwortungslosigkeit" im Kampf gegen Kindesmissbrauch und islamistische Terroristen wegen "Untätigkeit" im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor. "Auch wer nicht handelt, macht sich schuldig", erklärte der CDU-Politiker gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Längst erkannte Sicherheitslücken müssten geschlossen werden. Daraufhin hielt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken, Schünemann vor, ein "Verfassungsrisiko" darzustellen. Was er wolle, sei "wider die Demokratie und den Rechtsstaat". Grünen-Parteichefin Claudia Roth bezeichnete Schünemanns "Keulereien" als "politische Entgleisung gegenüber dem eigenen Koalitionspartner".
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte dem "Hamburger Abendblatt", ein "anlassloses pauschales Speichern von Daten" sei verfassungswidrig. Eine Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate könne "unter strengen Voraussetzungen" aber durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, "etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder um die Gefahrenabwehr geht". Prinzipiell möglich sei auch das Einfrieren von Verbindungsdaten aus konkretem Anlass.
Klar gegen die Neueinführung der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gekippten Vorratsdatenspeicherung mit nur geringfügigen Änderungen wandte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Die Überwachungsmaßnahme sei mit der Notwendigkeit eines umfassenden Informantenschutzes nicht vereinbar, erklärte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. De Maizières Kompromissansatz, die Speicherdauer je nach elektronischem Medium zu staffeln, mache die Maßnahme für die Presse und ihre Informanten nicht besser. Wenn der Zugriff auf die Verbindungsdaten für die Strafverfolgung wirklich unverzichtbar sei, könnten diese auch kurzfristig sicher gestellt werden. (dz)