Keine Geräteabgabe in der Schweiz

In der Anhörung für ein neues Urheberrecht in der Schweiz ist der Wunsch nach einer Urheberrechtsabgabe auf Computer mit CD- oder DVD-Brennern auf breiten Widerstand gestoßen.

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In dem Verfahren um die Erarbeitung eines neuen Urheberrechtsgesetzes für die Schweiz hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Anfang 2006 einen Entwurf auszuarbeiten. In der vorangegangenen Vernehmlassung sei eine Vergütung für Privatkopien über einen Zuschlang beispielsweise auf Computer mit CD- oder DVD-Brennern und nicht nur auf Leerträger wie CD/DVD-RW auf breiten Widerstand gestoßen, teilt das EJPD mit. Dergleichen hatte die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa) gefordert. Durch die Revision des Urheberrechtsgesetzes sollen die vom Schweizer Bundesrat unterzeichneten WIPO-Abkommen von 1996 betreffend das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte ratifiziert werden. Dies sei in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestoßen.

Es werde befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten und nicht zu einer Vereinfachung der Abgeltung der Fotokopierentschädigung im betrieblichen Bereich führt. Deshalb solle auf die Geräteabgabe verzichtet werden. Auch soll vermieden werden, dass Leerträgervergütungen bei elektronischen Geschäftsmodellen zu Doppelbelastungen der Konsumenten führen.

Die Übernahme der Schutzstandards der Internetabkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verlange die Einführung eines Umgehungsverbots für technische Schutzmaßnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren. Es sei aber umstritten, "wie die Konsumenten vor einem Missbrauch dieser Kontrollmöglichkeiten geschützt werden sollen", teilt das EJPD weiter mit. Der Entwurf soll nun näher an das europäische Recht herangeführt werden. Bei elektronischen Geschäftsmodellen wie dem iTunes Music Store solle ein umfassendes Umgehungsverbot gelten.

Kritisiert worden sei in dem Vernehmlassungsverfahren auch, dass der Download von Musik und Filmen aus "illegalen Quellen" nicht klar geregelt wird. Nach geltendem Recht sei der Download zum persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit zulässig. Unzulässig sei hingegen das Freigeben der eigenen Festplatte zum Upload von Musik und Filmen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. (anw)