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Keine Pflicht zur Vorzensur für Frankreichs Online-Anbieter

Jürgen Kuri

Künftig sollen die Onlineanbieter Inhalte aber dann sperren, wenn die Justizbehörden sie als rechtswidrig erklären und die Internet-Anbeiter zur Sperrung auffordern.

Die französischen Internetanbieter werden nun doch nicht gesetzlich zur Vorzensur aller Webseiten verpflichtet, zu denen sie Surfern Zugang verschaffen. Der französische Senat strich am Donnerstag diese Regelung aus dem Entwurf zum Gesetz über die digitale Wirtschaft [1], über das seit Anfang 2003 verhandelt wurde [2]. Künftig sollen die Onlineanbieter Inhalte aber dann sperren, wenn die Justizbehörden sie als rechtswidrig erklären und die Internet-Anbeiter zur Sperrung auffordern.

Die von der Nationalversammlung beschlossene Filterpflicht [3] sollte den Netzzugang zu geschichtsrevisionistischen und rassistischen Seiten, zu Angeboten für Pädophile sowie zu illegalen Offerten urheberrechtlich geschützter Werke unterdrücken. Der Senat sah in der Generalregelung aber eine Verletzung der EU-Direktive zum elektronischen Handel und eine unangemessene Belastung der Internetanbieter und lehnte das Gesetz daher ab. (jk [4])


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https://www.heise.de/-96799

Links in diesem Artikel:
[1] http://ameli.senat.fr/publication_pl/2003-2004/144.html
[2] http://www.senat.fr/dossierleg/pjl02-195.html
[3] https://www.heise.de/news/Onlinedienste-in-Frankreich-drohen-wegen-Zensurgesetzes-mit-Dienstabbau-91579.html
[4] mailto:jk@heise.de