Keine generelle TV-Gebührenpflicht für Schweizer Computerbesitzer
Für Unruhe hat vor kurzem ein Schreiben der Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren an 3 Millionen Schweizer Haushalte gesorgt. Das Bundesamt für Kommunikation korrigierte nun die Informationen zur Gebührenpflicht für Computerbesitzer.
Die Informationen der Schweizer Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren Billag über die Gebührenpflicht für Computerbesitzer, die vor kurzem an 3 Millionen Haushalte in der Schweiz verschickt wurden, sind offenbar nicht ganz richtig. Für den Radioempfang treffe zwar zu, dass auch ein Computerbesitzer mit Breitbandanschluss und Mediaplayer Gebühren zahlen müsse. Das sei auch nichts Neues, zitieren Schweizer Medien das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Beim Fernsehempfang sei aber für die Gebührenpflicht entscheidend, ob der Computernutzer ein Bluewin- oder Netstream-ADSL-TV-Abonnement habe. Breitbandanschluss und Mediaplayer allein reichten als Voraussetzung nicht aus, denn das Schweizer Fernsehen SFDRS könne nur mit einem Abo lückenlos und damit vergleichbar mit dem konventionellen Empfang über Internet empfangen werden.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz hat der Billag AG ein Schreiben zugesandt (PDF), in der sie dazu auffordert, die "Falschinformationen" richtig zu stellen. Darin schreiben die Verbraucherschützer, das Bakom setze den "Abschluss eines Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internet-Anbieter" voraus. Diese Voraussetzung könne künftig wegfallen, wenn das live gestreamte Programmangebot, welches ohne Abonnement empfangen werden kann, qualitativ und quantitativ zunehme und dem heutigen terrestrischen Programmangebot entspreche. Die Billag solle ihren nächsten Rechnungen an die Haushalte eine Richtigstellung beilegen. Privatpersonen zahlen in der Schweiz eine monatliche Gebühr von 14,10 Franken (9,10 Euro) für den Radioempfang und 23,45 Franken (15,15 Euro) für den Fernsehempfang. (anw)