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Kim Dotcom kann gegen Auslieferung an USA Berufung einlegen

Kim Dotcom kann gegen Auslieferung an USA Berufung einlegen

(Bild: dpa)

Das Oberste Gericht Neuseelands entschied, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei.

Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom nach juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt. Das Oberste Gericht des Landes entschied [1], dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu.

Im Juli hatte das oberste Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des Unternehmers und drei seiner Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre. Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.

Beobachter erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden wird. Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.

Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Sollten ihm und seinen früheren Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.

Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten – und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs. (anw [2])


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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.courtsofnz.govt.nz/cases/mathias-ortmann-v-united-states-of-america/@@images/fileMediaNotes?r=820.31317291
[2] mailto:anw@heise.de