Kinderporno-Plattform: Südkorea liefert Betreiber nicht an die USA aus

Ein Südkoreaner hatte mit der Verbreitung von Kinderpornografie übers Darknet Geld gemacht. Südkorea wird ihn nun nicht an die USA ausliefern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Kinderporno-Plattform: Betreiber wird nicht an die USA ausgeliefert

(Bild: isak55/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ein Gericht in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul hat einen US-Auslieferungsantrag für den verurteilten Betreiber einer Darknet-Plattform für Kinderpornografie abgelehnt. Es sei nicht auszuschließen, dass eine Auslieferung des 24-jährigen Son Jong-woo südkoreanische Ermittlungen zu Inhalten mit sexueller Ausbeutung behindern könnten, heißt es laut der Nachrichtenagentur Yonhap in der Begründung. Würde er ausgeliefert, würde die Fahndung nach Konsumenten solcher illegalen Inhalte in dem Land erschwert. Aktivisten für eine härtere Linie gegen Kinderpornografie reagierten dagegen enttäuscht, ergänzt die New York Times.

Die Darknet-Plattform "Welcome to Video" war im März 2018 ausgehoben worden. Nutzer konnten dort gegen Bezahlung mit Bitcoins Videos herunterladen. Insgesamt wurden Ermittlern zufolge rund acht Terabyte an Daten sichergestellt, darunter 250.000 kinderpornografische Filme. Der Betreiber Son Jong-woo war in seiner Heimat zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, die er im April abgesessen hatte, wie Yonhap erklärt. Gleichzeitig waren Nutzer seiner Videoplattform in den USA zu 5 bis 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen waren bis Herbst 2019 weltweit 337 Nutzer festgenommen und angeklagt, sowie 23 Kinder aus Missbrauchssituationen befreit worden.

Den Medienberichten zufolge erkannte der Seoul High Court im Zuge des Verfahrens nun an, dass es in Südkorea an einschlägigen Gesetzen mangele, um die Verbreitung oder den Konsum kinderpornografischer Inhalte angemessen zu ahnden: "Aber jemanden an ein Land auszuliefern, wo ihn oder sie eine härtere Strafe erwartet sei nicht der Zweck von Auslieferungsverträgen." Südkoreanische Aktivisten, die eine härtere Linie gegen Kinderpornografie fordern, waren nicht nur von der niedrigen Strafe für Son, enttäuscht. Sie hatten auch seine Auslieferung gefordert, schreibt die New York Times.

Sons Vater dagegen hatte im Mai Anklage gegen seinen Sohn eingereicht und ihm vorgeworfen, die Einnahmen aus seinen – illegalen – Aktivitäten verheimlicht zu haben. Beobachtern zufolge wollte er mit dem neuerlichen Rechtsstreit die Auslieferung erschweren. Dafür und für Geldwäschevorwürfe wird sich sein Sohn noch verantworten müssen, aber erst einmal wurde der nun aus der Untersuchungshaft entlassen.

(mho)