Kinox.to-Sperrung: Vodafone legt Berufung ein

Wegen einer einstweiligen Verfügung musste Vodafone den Zugang zum Portal Kinox.to sperren – die Constanin Film sah ihre Urheberrechte verletzt. Nun hat Vodafone Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Kinox.to-Sperrung: Vodafone legt Berufung ein
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Im Februar erwirkte die Constantin Film eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone. Der Provider musste daraufhin den Zugang zur Streaming-Seite Kinox.to für seine Kabelkunden sperren. Konkret ging es um den Film "Fack Ju Göthe 3", der über Kinox.to abrufbar gewesen war. Vergangene Woche hat Vodafone Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt.

Vodafone argumentiert, dass es als Accessprovider "lediglich neutral den Zugang zum Internet" vermittelt. Das Unternehmen ist der Auffassung, "dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Eine solche Sperrung würde erheblich in den Geschäftsbetrieb sowie in die Netzinfrastruktur von Vodafone eingreifen. Auch die Rechte der Kunden seien beschnitten. Eine Sperrung dürfe nur "auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen." Diese fehle jedoch, weshalb es "der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung" bedarf.

Vodafone habe sich deshalb entschlossen, gegen das Urteil vom 1. Februar Berufung einzulegen. Es würden nun zwei Positionen aufeinanderstoßen: "Auf der einen Seite das Eigentumsrecht der jeweiligen Rechteinhaber (urheberrechtliche Ansprüche), auf der anderen Seite die Informationsfreiheit der Kunden und Vodafones Interesse an einem ungestörten Netzbetrieb."

Die betroffenen Vodafone-Kunden, die Kinox.to aufrufen, werden auf eine Sperrseite umgeleitet. Die DNS-Umleitung sei jedoch "von versierten Nutzern technisch leicht [zu] umgehen", erklärte Vodafone. Der Provider sieht außerdem die "generelle Gefahr", dass auch "nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt" würden. Die erzwungene Sperrung sei daher kein effektives Mittel, um "den Zugriff auf illegale Angebote zu erschweren". (dbe)