Kläger legt im Streit mit Mark Zuckerberg um Facebook-Anteile nach
In dem zweiten Prozess um Anteile an Facebook legt der Kläger mit einer neuen Klageschrift nach und präsentiert angebliche E-Mails von Gründer Mark Zuckerberg, die eine Geschäftsbeziehung belegen sollen.
Der US-Amerikaner Paul Ceglia legt in seinem Rechtsstreit um Anteile am sozialen Netzwerk Facebook nach. Kaum hatte ein New Yorker Bundesgericht den Versuch der Harvard-Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss abgeschmettert, ihren 2008 mit Facebook geschlossenen Vergleich zu annullieren, reichen Ceglias Anwälte eine aktualisierte Klageschrift ein. Der Unternehmer fordert nicht weniger als die Hälfte von Facebook, das derzeit mit 20 (oder, je nachdem, wen man fragt, sogar mit bis zu 50) Milliarden US-Dollar bewertet wird. Facebook weist die Ansprüche zurück. (Ceglia v. Zuckerberg, 1:10-cv-00569, U.S. District Court, Western District of New York, Buffalo).
Ceglia behauptet, Facebook-Gründer Mark Zuckerberg bereits im Jahr 2003 die Summe von 1000 US-Dollar für die Entwicklung des Netzwerks gegeben zu haben. Im Gegenzug soll ihm der Facebook-Gründer mit 50 Prozent an dem Projekt beteiligt haben. Auf die ursprünglich erhobene Forderung, für jeden Tag Verzögerung stünde ihm ein weiteres Prozent zu, verzichtet Ceglia in der neuen Klage. "The Face Book" ging erstmals am 4. Februar 2004 online, vereinbart sei der 1. Januar gewesen.
Der Kläger will seinen Anspruch mit einigen E-Mails untermauern, die er seinen Angaben zufolge 2003 und 2004 mit Zuckerberg ausgetauscht hat. Darüber hinaus hatte Ceglia einen Vertrag mit Zuckerberg vorgelegt, den dieser bei einem Treffen in einem Hotel in Boston unterschrieben haben soll. Zuckerbergs Anwälte weisen die Ansprüche zurück und bezeichnen Vertrag und E-Mails als Fälschung. Ceglia, der laut Medienberichten 1997 wegen Besitzes halluzinogener Pilze zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, sei ein "verurteilter Verbrecher" und ein "Betrüger".
Sollten die E-Mails echt sein, steigen damit nicht nur Ceglias Chancen auf einen lukrativen Vergleich. Sie werfen auch ein anderes Licht auf den Rechtsstreit zwischen Zuckerberg und den Winklevoss-Brüdern. Den in US-Medienberichten zitierten Mails zufolge teilte Zuckerberg seinem angeblichen Geschäftspartner Ceglia mit, dass "ein paar ältere Semester" [Update: Korrektur Übersetzungsfehler upperclassmen] in Harvard ein ähnliches Projekt planten und deshalb Eile angesagt sei. In der Zwischenzeit werde er sie "hinhalten".
Die Winklevoss-BrĂĽder und ihr Partner Divya Narendra waren erstmals 2004 gegen Zuckerberg vor Gericht gezogen. 2003 arbeiteten die drei damaligen Studenten an einem Netzwerk fĂĽr Harvard-Alumni namens ConnectU. Sie behaupten, der von ihnen mit Programmierarbeiten beauftragte Zuckerberg soll die Idee ĂĽbernommen und mit dem Code dann sein eigenes Projekt vorangetrieben haben, aus dem schlieĂźlich das Milliarden-Startup Facebook wurde.
Der Rechtsstreit wurde 2008 mit einem Vergleich beigelegt, der den drei Klägern insgesamt 65 Millionen US-Dollar einbrachte. Die Zwillinge wollten den Vergleich jedoch wenig später wieder rückgängig machen: Sie meinen, Facebook habe sie über den wahren Wert des Unternehmens getäuscht und sie hätten deshalb eine viel zu niedrige Summe erhalten. Am Montag wies eine dreiköpfige Kammer des Berufungsgerichts in San Francisco die Brüder erneut ab. Nach Angaben ihres Anwalts wollen sie nun erreichen, dass eine größere Kammer das Urteil überprüft. (vbr)