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Knapp vier Jahre Haft fĂŒr Kino.to-Programmierer

Nach einem umfassenden GestĂ€ndnis fiel das Urteil ĂŒber den Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to am zweiten Verhandlungstag: Er soll drei Jahre und zehn Monate absitzen.

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to [1] muss fĂŒr mehrere Jahre ins GefĂ€ngnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-JĂ€hrigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskrĂ€ftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. MĂ€rz eingerĂ€umt [2], die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das GestĂ€ndnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate GefĂ€ngnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

Die BegrĂŒndung des 29-JĂ€hrigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurĂŒckziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafĂŒr gesorgt, das Kino.to funktioniert. Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger GrĂŒnder des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.

Allerdings hĂ€tten das umfassende und vollstĂ€ndige GestĂ€ndnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich fĂŒr die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-JĂ€hrige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frĂŒhzeitige GestĂ€ndnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.

Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer tĂ€glich. Geld wurde mit Werbung verdient. Wann der Kino.to-GrĂŒnder vor Gericht kommt, ist noch nicht klar.

[Update: Nach Bekanntgabe des Urteils waren die Websites des Bundesjustizministeriums [3] und der sĂ€chsischen Justiz [4] vorĂŒbergehend nicht erreichbar. Das BMJ bestĂ€tigte [5] eine dDoS-Attacke auf den Server. Auf Twitter haben sich Unbekannte, die sich der österreichischen Anonymous-Bewegung zuordnen, zu den Angriffen aus "Rache fĂŒr kino.to" bekannt [6].] (vbr [7])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html
[2] https://www.heise.de/news/Chef-Programmierer-von-Kino-to-legt-Gestaendnis-ab-1487317.html
[3] http://www.bmj.de
[4] http://justiz.sachsen.de
[5] https://twitter.com/#!/sls_bmj/status/190098789426659329
[6] https://twitter.com/#!/AnonAustria/status/190075089277026305
[7] mailto:vbr@heise.de