Kompromiß für weiche Krypto-Regulierung

Kanthers Rückzug Nach monatelangen massiven Protesten aus Wirtschafts- und Informatikkreisen und den öffentlichen Distanzierungen der Kabinettskollegen Rüttgers, Schmitd-Jortzig und Rexrodt ist Bundesinnenminister Manfred Kanther auf eine Kompromißform

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Von
  • Arne Mertins

Kanthers Rückzug

Nach monatelangen massiven Protesten aus Wirtschafts- und Informatikkreisen und den öffentlichen Distanzierungen der Kabinettskollegen Rüttgers, Schmitd-Jortzig und Rexrodt ist Bundesinnenminister Manfred Kanther auf eine Kompromißformel eingeschwenkt. Eine staatlich verordnete Schlüsselhinterlegung wird es vorerst nicht geben, dafür setzt man auf freiwilliges Hinterlegen.

In den nächsten zwei Jahren können freiwillig Kryptoverfahren dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Prüfung vorgelegt werden. Diese erhalten dann von der Behörde eine Art Qualitätszertifikat. Das werbeträchtige Zertifikat wird jedoch nur dann erteilt, wenn die Schlüssel oder die zur Schlüsselerzeugung notwendigen Verfahren bei einer "vertrauenswürdigen dritten Instanz" hinterlegt werden. Damit steht dem Kunden offen, ob er zertifizierte oder andere Verschlüsselungsverfahren nutzen will.

Anbieter müssen jedoch auf richterliche Anordnung die Nachschlüssel sowohl an in- als auch ausländische Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden herausgeben.

Diese "weiche Lösung" (zum Unterschied von der zuvor verfolgten Linie, siehe „Kanthers Kurs aufs Kryptoverbot" (http://www.heise.de/tp/te/1146/fhome.htm) soll Key Escrow den Herstellern von Krypto-Verfahren schmackhaft machen. Ob jedoch das BSI-Zertifikat auch kritische Kunden überzeugen wird?

Christiane Schulzki-Haddouti

Fotostory „Best of Debatte des BT zum Multimediagesetz" (http://www.heise.de/tp/te/1230/fhome.htm)

Langversion der Meldung (http://www.heise.de/tp/te/1231/fhome.htm) (ame)