Kontenabrufverfahren soll täglich 2000 Abrufe meistern

Das automatische Kontenabrufverfahren nach dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" soll täglich 2000 Abrufe verarbeiten können.

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Von
  • Detlef Borchers

Das automatische Kontenabrufverfahren, das seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" die Abfrage der Kontostammdaten für einige Behörden möglich macht, soll täglich 2000 Abrufe verarbeiten können. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer gedruckten Wochenendausgabe. In einem Online-Artikel kommt sie sogar auf Kapazitäten von 50.000 Abrufen pro Tag, wenn die Anfragen "vollelektronisch" durchgeführt werden.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 39.000 Abrufe durchgeführt. Das wären im Schnitt 107 Abrufe pro Tag. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, dass man 2000 Abrufe pro Tag anstrebe, derzeit aber "noch deutlich darunter" liege.

Das Kontenabrufverfahren wurde 2003 im Zuge der Terrorbekämpfung installiert, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen finden zu können. Bei diesem Verfahren werden definierte Stammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte, Konten) von den Banken an spezielle Dienstleister übermittelt, die vierzehn "Kontenevidenzzentralen" eingerichtet haben. In diesen gesammelten Beständen wiederum sucht bislang die BaFin, wenn ein Abruf der Daten durch Polizeibehörden und Strafverfolger verlangt wird. Sowohl die Suche wie die Resultate der Suche sind verschlüsselt, damit die Dienstleister den Banken keine Hinweise geben können, über welche Personen und Firmen Auskünfte eingeholt wurden.

Bei der Abfrage der Daten durch die BaFin wurden bisher Antwortzeiten von 30 Minuten erzielt, wobei das Gros der Anfragen durch die Fahnder per Fax oder Mail eintraf und auf diesen Wegen wieder verschickt wurde. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" können seit dem 1. April auch Finanz-, Bafög- und Sozialämter Abrufe initiieren, was eine Umprogrammierung der Software notwendig macht. Gedacht ist an ein Verfahren, in dem alle Berechtigten ohne Zwischenschaltung der BaFin Abrufe durchführen können. (Detlef Borchers) / (ad)