Kritik an Einigung im Rechtsstreit um Googles Buchsuche

Die Betreiber des Internet Archive befürchten, Google könne sich durch die Einigung mit Autoren und Verlegern über die digitale Büchersammlung des Konzerns ein Monopol an bestimmten Werken sichern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 19 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Einigung im Urheberrechtsstreit zwischen Google und der US-amerikanischen Autoren-Organisation The Authors Guild sowie der Association of American Publishers (AAP) über die digitale Büchersammlung Google Books stößt in den USA auf Kritik. Das Internet Archive, das neben seiner Datenbank mit historischen Websites so wie Google ein Buchscan-Projekt betreibt, befürchtet, der Internet-Dienstleister könne sich durch die Einigung ein Monopol bei "orphan works" sichern, also bei Büchern, deren Rechteinhaber nicht auffindbar, verstorben oder aus anderen Gründen nicht verfügbar sind. Daher hat sich das Internet Archive an das Bundesbezirksgericht in New York gewandt, das am 11. Juni über die Einigung entscheiden will.

Das Internet Archive, das nach eigenen Angaben im Rahmen der Open Content Alliance rund eine Million Werke aus 150 Bibliotheken digitalisiert hat, schreibt in seiner Eingabe, die zwischen den Autoren und Google erzielte Einigung schließe allein den Internet-Konzern von der Haftung für die Nutzung von "orphan works" aus. Andere digitale Archive müssten weiterhin mit rechtlichen Unwägbarkeiten beim Scannen und Bereithalten dieser Werke rechnen.

Vor dem Internet Archive hatte bereits eine Gruppe von Rechtsexperten um Charles Nesson, Professor an der Harvard Law School, dem Gericht in New York eine Eingabe mit Einwänden gegen die Einigung zukommen lassen. Kritik kommt auch von Randall C. Picker, Rechtsprofessor an der Universität von Chicago. Er weist in einer Analyse ebenfalls auf ein mögliches Google-Monopol bei "orphan works" hin. Die Dominanz des Konzerns könne aber abgeschwächt werden, wenn auch andere Dienste Lizenzen an diesen Werken zugebilligt würden. Zudem meint Picker, dass es zwischen Verlagen und dem Konzern zu einer Art Preisabsprache kommen könnte, die kartellrechtlich bedenklich sei. Falls das Gericht der Einigung zustimmt, solle Google hier keine Immunität genießen.

Google scannt seit 2004 Bücher aus kooperierenden Bibliotheken ein und hat seitdem nach eigenen Angaben mehr als 1,5 Millionen Bücher online gestellt. Weil dies zunächst ohne ihre Einwilligung geschah, reichte im September 2005 die Autoren-Organisation eine Sammelklage ein, einen Monat später folgte der Verlegerverband. Im Oktober 2008 einigten sich die Beteiligten über den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten. Demnach will Google 125 Millionen US-Dollar zahlen. Im Februar 2009 wurden die Autoren darüber informiert, welche Konsequenzen sich für sie daraus ergeben. (anw)