LKA-Beamter forschte seine Nachbarn aus
Die V-Mann-AffĂ€re beim bayerischen Landeskriminalamt hĂ€lt so einige pikante Details parat: Einer der verdĂ€chtigten Beamten soll regelmĂ€Ăig die Polizeidatenbank nach seinem Heimatort abgesucht und so seine Nachbarn ausgeforscht haben.
Ein Blick in die Polizeidatenbank kann durchaus interessant sein. Was ist in meinem Wohnort los? Wie viele meiner Nachbarn haben eigentlich einen Waffenschein? Und gegen wen laufen Ermittlungen? Zugriff auf diese Informationen haben eigentlich nur Beamte, die in einem konkreten Fall ermitteln. Ein LKA-Beamter aus Unterfranken soll dies jedoch nicht ganz so genau genommen haben.
RegelmĂ€Ăig fragte der 50-JĂ€hrige, der auch als Gemeinderat und Vorsitzender des Sportvereins tĂ€tig war, laut einer Ermittlungsakte alle polizeilichen Daten und VorgĂ€nge zu seinem Wohnort im Landkreis Kitzingen ab â bis in die 1990er Jahre zurĂŒck. Herausgekommen ist dies bei der polizeilichen Ermittlung zur sogenannten V-Mann-AffĂ€re beim bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Besagter Beamter war ein V-Mann-FĂŒhrer. Er betreute einen bei der Rockergruppe "Bandidos" eingeschleusten Polizei-Spitzel.
Pikante Details
In der Ermittlungsakte, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es vorwiegend um die V-Mann-Geschichte. Aber die Akte enthĂ€lt auch weitere pikante Details. So stellt die Polizei "eine Vielzahl von VerstöĂen" des 50-jĂ€hrigen LKA-Mannes gegen das bayerische Datenschutzgesetz fest.
Immer wieder fragte er demnach die Daten der Dorfbewohner ĂŒber das Computersystem ab. Und er speicherte die Erkenntnisse zu seinen Nachbarn auf CD. Die Polizei fand bei ihm Dokumente mit StraĂennamen und Personendaten sowie dem Zusatz: "53 Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis". Die Daten dĂŒrften laut der Ermittlungsakte aus den Jahren 1997 und 1998 sowie 2003 und 2008 stammen. Daher seien diese FĂ€lle verjĂ€hrt.
Im Jahr 2013 folgte eine weitere Datenabfrage. Dabei ging es um den Schwager des LKA-Mannes, den das Finanzamt suchte. Diese Datenabfrage sei "unrechtmĂ€Ăig" gewesen, weil der 50-JĂ€hrige "weder örtlich noch sachlich zustĂ€ndig war", heiĂt es in der Akte. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu den laufenden Ermittlungen nicht Ă€uĂern. Ganz generell sagte eine Sprecherin, der Polizei seien Datenabfragen "nur fĂŒr dienstliche Zwecke" erlaubt. Will heiĂen: Nicht jeder Polizist darf ins Blaue hinein Daten abfragen. Dies ist in Artikel 37 des Bayerischen Datenschutzgesetzes [1] geregelt. (hob [2])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3049726
Links in diesem Artikel:
[1] http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_Art37.html
[2] mailto:hob@ct.de
Copyright © 2015 Heise Medien