LKA warnt vor Betrugsmasche mit Bezug auf Steuer-Bescheid und -Betrug

E-Mails mit Bezug auf Steuerbescheid, -betrug oder Einkommenssteuer, vorgeblich etwa von "Steuerbehörden", machen die Runde, warnt das LKA Niedersachsen.

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(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor betrügerischen E-Mails, die unter Bezug auf Einkommenssteuererklärung, Steuerbescheid oder Steuerbetrug versuchen, Druck auf Empfänger auszuüben. Angeblich unter anderem von der "Steuerbehörde" stammend, sollen potenzielle Opfer zu einer Reaktion auf die Mails und am Ende um ihr Geld gebracht werden, erklären die Strafverfolger.

Auf seinem Portal Polizei-Prävention nennt das LKA etwa Betreffzeilen der Mails wie "Steuerbescheid // Akte-102.UP //", "Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug" oder "Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT". Das soll offenbar offizielle Behördenkommunikation simulieren. Zudem liefert das LKA auch beispielhafte Mailtexte:

"Sehr geehrter Herr , Sehr geehrte Frau ,
im Anschluss an eine Steuerprüfung teilt Ihnen das Hauptamt der deutschen Finanzverwaltung mit :
Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Dokument."

"Herr , Frau ,
Die Generaldirektion Finanzen hat eine Sie betreffende Prüfung durchgeführt.
Aus dieser Prüfung ergab sich Folgendes.
Bitte nehmen Sie das Dokument zur Kenntnis, das dem Schreiben beigefügt ist."

Derartige Mails enthalten dem LKA zufolge einen Anhang als Bild oder PDF, das konkrete Forderungen nennt. Mit dem offiziellen Logo des Bundesministeriums für Finanzen versehen, stammt ein Beispiel angeblich von einer Frau Liz Friet, ihres Zeichens vermeintlich Leiter des Bundesfinanzinspektionsdienstes. Unter Androhung einer bis zu fünfjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro hätten die Empfänger 48 Stunden Zeit, um einen Betrag von 7.108 Euro zu zahlen. Man erwarte von Empfängern eine Nachricht, um ihnen die Bankdaten für die Zahlung zukommen zu lassen.

Die Betrüger hinter der Masche setzen offenbar auf potenzielle Panikreaktionen von Empfängern der Mails. Sofern potenziellen Opfern die Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie das teils radebrechende Deutsch in den Nachrichten nicht auffällt, bemerken sie wahrscheinlich auch nicht die für Behörden ungewöhnlichen Mail-Adressen, die bei einer Antwort im Mailprogramm zu sehen sind.

Empfänger dieser Mails sollten diese löschen und die Anhänge nicht öffnen. Sie könnten Malware enthalten oder die Dokumente auf Malware- oder Phishing-Seiten verweisen. Keinesfalls sollten etwaige sensible Informationen wie Bankdaten, Adressen oder Ausweiskopien an die Absender geschickt werden. Falls Opfer jedoch bereits eine Überweisung vorgenommen haben, sollten sie ihre Bank unverzüglich kontaktieren und im Anschluss Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Onlinewache erstatten.

Die Masche ähnelt früheren Betrugsversuchen, bei denen Cyberkriminelle etwa die Strafverfolgungsbehörden Europol, Interpol oder BKA und weitere Polizeibehörde imitierten und gefälschte Vorladungen versendeten.

(dmk)