Länder geben grünes Licht für neue Überwachungsparagraphen

Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur Abfrage und Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikationsnutzer kann Anfang 2002 in Kraft treten.

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In einer Telekonferenz haben sich die Justizminister der Länder am heutigen Freitag darauf verständigt, den von ihnen angemeldeten Nachbesserungsbedarf bei der Überwachung der Datenspuren der Telefon- und Internetnutzer zunächst zurückzustellen. Das erfuhr heise online aus dem Umfeld Berliner Landesvertretungen. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung der Bundesregierung, der Strafverfolger auch in Zukunft zum Einholen von Auskünften über Telekommunikationsverbindungsdaten ermächtigt, kann somit Anfang 2002 in Kraft treten.

Die Länder hatten -­ vor allem auf Antrag Bayerns -­ eine deutliche Verschärfung der geplanten Regelungen gefordert, die sie für die Erstellung von Nutzer- und Bewegungsprofilen für nötig erachten. Auf der Wunschliste der Rechtsexperten des Bundesrats stand vor allem eine Verpflichtung der Anbieter zur Aufzeichnung auch zukünftiger Verbindungsdaten. Außerdem hatten sie eine Vollmacht für die Ermittler gefordert, Standort-Daten von Handys auch im Stand-by-Modus auswerten zu dürfen. Generell war den Ländern auch die von der Bundesregierung vorgesehene leichte Anhebung der Voraussetzungen zur Auskunftserteilung ein Dorn im Auge. Das federführende Bundesjustizministerium forderten sie darüber hinaus auf, klar in den Gesetzestext zu schreiben, dass die Anbieter "unentgeltlich" ihre Datenbestände zur Verfügung stellen müssen.

Um die Nachbesserungen durchzusetzen, hatte sich der Rechtsausschuss des Bundesrats Anfang Dezember darauf geeinigt, den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anzurufen. Doch bei der zunächst beschlossenen Blockade hätten die Überwachungsparagraphen frühestens im Februar Geltung erlangen können. Das war den Justizministern jetzt doch zu heikel, da der die Auskunftsersuchen bislang regelnde § 12 des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) Ende des Jahres ausläuft und eine -­ auch aktuelle Strafvermittlungserfahren betreffende -­ Ermittlungslücke entstanden wäre.

Ganz aufgeben wollen die Länder ihr Streben nach mehr Befugnissen für die Strafverfolger allerdings nicht. Ihre Wünsche sind nun in einem neuen Gesetzesantrag des Bundesrats gelandet, der eine umfassende Änderung der Strafprozessordnung vorsieht. In diesem Rahmen soll das Thema Verbindungsdaten erneut auf die Agenda gesetzt werden.

Verschärfte Auflagen für das Erteilen von Auskünften über die begehrten Daten kommen auf die Telekommunikationsanbieter außerdem mit dem zweiten Anti-Terror-Paket aus dem Bundesinnenministerium zu, das der Bundestag heute mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Demnach werden neben den Ermittlern bald auch die Geheimdienste die Datenbanken der Provider anzapfen können. (Stefan Krempl) / (jk)