Länder pfeifen ARD und ZDF bei Online-Aktivitäten zurück

Mit dem vorliegenden Entwurf kommt die Politik deutlich den Vertretern der privaten Rundfunkwirtschaft entgegen.

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Von
  • Torge Löding

Die Bundesländer haben sich über ihre Staats- und Senatskanzleien auf eine neue Definition im Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. Das berichtet der Branchendienst text intern in seiner aktuellen Ausgabe. Die bisherige Formulierung, die den Öffentlich-Rechtlichen "vorwiegend programmbezogene" Internet-Auftritte vorschreibt, soll ersetzt werden durch die einschränkenden Begriffe "programmbegleitend" und "programmbezogen".

Der gefundene Kompromiss für den Gesetzestext lautet: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerk und Mediendienste mit programmbezogenem Inhalt anbieten." Im Text wurde Online absichtlich von Hörfunk und Fernsehen getrennt. Die Länder erteilen damit dem Internet als "dritter Säule" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine klare Absage.

Zudem ist das Internet nur noch eine "Kann"-Bestimmung für die Öffentlich-Rechtlichen. Der Freistaat Sachsen, der zusammen mit Baden-Württemberg im Online-Streit eine harte Linie verfolgte, schlägt außerdem eine Arbeitsgruppe vor. Ihr würden Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen und der Privaten angehören, die den Rahmen der Internet-Auftritte von ARD, ZDF und DeutschlandRadio diskutieren sollen. Die endgültige Entscheidung treffen die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 26. Juni in Berlin.

Mit dem vorliegenden Entwurf kommt die Politik deutlich den Vertretern der privaten Rundfunkwirtschaft entgegen, die im April bei der EU in Brüssel eine Klage gegen die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF eingereicht haben. (tol)